April 2025: Über den 'Kiffertag’ und die geheime Bedeutung der 420

Es ist der 20. April 2023. Dieser gilt in der Kiffer-Szene als ganz besonderer Tag. Da ist es an der Zeit, diesem Datum und der dazugehörigen Geschichte einmal genauer auf den Grund zu gehen. Damit in Verbindung steht übrigens ein mysteriöser Zahlencode. Vielleicht hast du auch schon einmal von der geheimnisvollen 420 gehört, dich aber nicht getraut, nach ihrer Bedeutung zu fragen. Kein Problem, denn bei uns erfährst du die Hintergründe. Dazu musst du wissen: Die auf den ersten Blick unscheinbare Zahl hat in der Cannabis-Kultur eine besondere Bedeutung und geht auf fünf Freunde zurück, die gemeinschaftlich etwas gesucht haben. Lies einfach weiter und du erfährst, ob ihre Suche erfolgreich war und was heute gemeint ist, wenn jemand von der 420 spricht!

Herkunft und Ursprung der 420

Du hast es eilig und willst sofort wissen, was genau die 420 ist und wie sie genutzt wird? Was genau mit dem 420 Day gemeint ist? Ob es sich bei der 420 vielleicht einfach nur um eine Vorwahl oder Postleitzahl handelt? Dann spring jetzt einfach direkt zum Absatz “Was heißt 420?” Allerdings verpasst du dadurch die spannende Hintergrundgeschichte über Herkunft und Ursprung der 420  – und die solltest du dir auf keinen Fall entgehen lassen! Lies also am besten erst hier weiter und du erfährst, wie der Code entstanden ist. 

Jetzt im Video über die Bedeutung der 420 informieren: Was bedeutet 420?

Alles beginnt um 4:20 Uhr bei Louis Pasteur

Wir schreiben das Jahr 1971. Es ist Herbst, in Deutschland färben sich die Blätter an den Bäumen langsam bunt, manche sind auch schon herabgefallen, haben den zunehmenden Herbstwinden nicht länger standhalten können. Ungefähr 9.000 km (Luftlinie) entfernt steht hingegen eine Statue fest und unerschütterlich. Es ist die Statue Louis Pasteurs, die stolz über den Platz vor der Highschool in San Rafael, Kalifornien, wacht. Falls du dich gerade fragst, woher du den Namen Louis Pasteur kennst: Ja genau, das ist der französische Chemiker, auf den die Pasteurisierung, ein Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln, zurückgeht. Aber keine Sorge: Mit mehr Schulwissen über Chemie wollen wir dich gar nicht quälen. Der gute Herr Pasteur steht nämlich gar nicht im Mittelpunkt unserer kleinen Geschichte, sondern fünf Freunde, die sich an diesem Herbsttag an der Statue Pasteurs verabredet haben und die sich “The Waldos” nennen. Und die Gruppe trifft sich nicht ohne Grund, im Gegenteil. Die Freunde haben einen klaren Plan und haben sich daher um zwanzig Minuten nach vier Uhr am Nachmittag – oder englisch 4:20 p.m. (umgangssprachlich meist schlicht als “four twenty” gesprochen) – an diesem Ort getroffen. Denn sie folgen der heißen Spur zu einem… Schatz!

Die Schatzsuche der Waldos

Du magst jetzt vielleicht denken: “Na klar, ein Schatz, du übertreibst doch sicher!” Aber es stimmt tatsächlich, denn der Hintergrund ist folgender: Einer der Waldos hat kurze Zeit zuvor von einem Leuchtturmwärter eine Schatzkarte erhalten. Wenngleich die Karte von einem Leuchtturmwärter stammt und die Küste nicht weit entfernt liegt, soll sie die fünf Freunde jedoch nicht zu einem sagenumwobenen Piratenschatz oder so führen. Der Schatz ist von gänzlich anderer Art. Auf der Karte ist kein funkelnder Goldschatz markiert, sondern eine aufgegebene Cannabis-Plantage. Und genau diese wollen die Waldos finden und deshalb machen sie sich an diesem Herbsttag im Jahr 1971 motiviert auf den Weg. Frohen Mutes beginnen sie ihre Suche, doch ohne Erfolg. Schließlich brechen sie die Suche erschöpft ab – aber nur vorübergehend: Denn ihr Ehrgeiz ist geweckt und so beschließen sie, am nächsten Tag ihre Schatzsuche fortzusetzen. Erneuter Zeit- und Treffpunkt: 4:20 p.m. bei Louis Pasteur.

Der Zahlencode 420 wird geboren

Doch auch am folgenden Tag bleibt die Suche erfolglos, genauso wie am dritten und vierten Tag. Aber die Waldos denken gar nicht daran, aufzugeben, sondern wollen auch weiterhin nach der verborgenen Plantage suchen. Dabei stehen sie vor einem Problem. Versetzen wir uns kurz ins Jahr 1971: Der US-Präsident heißt damals noch Richard Nixon, erst drei Jahre später wird ihn die berühmte Watergate-Affäre zu Fall bringen. Deutschland ist noch zweigeteilt, im Westen wird Borussia Mönchengladbach Fußballmeister, in der DDR-Oberliga gewinnt zum zweiten Mal die SG Dynamo Dresden den Titel. Warum ich diesen kleinen Ausflug in die Geschichte mit dir mache? Ganz einfach: Ich möchte dir verdeutlichen, dass das damals eine andere Zeit war. Denn die Freunde können sich nicht einfach spontan per SMS oder Instant Message mit dem Handy verabreden. Daher legen sie fest, dass sie sich jeden Tag um 4:20 p.m. an der Statue von Louis Pasteur treffen wollen, um die Suche fortzusetzen. Damit ist alles geklärt und es reicht schon ein kurz auf dem Pausenhof zugerauntes “4:20 Louis!”, um sich gegenseitig an die Verabredung zu erinnern. Im Lauf der Zeit wird daraus ein schlichtes “420!” Das geht schnell über die Lippen und praktischerweise bleibt den Umstehenden – zum Beispiel allzu neugierigen Mitschülern oder Lehrern – die wahre Bedeutung verborgen.

Der Siegeszug der 420: Von San Rafael in die ganze Welt

Aber auch in der Folgezeit können die Freunde die Plantage einfach nicht entdecken, sie ist schlicht unauffindbar. Letztlich stellen sie ihre Suche daher ein. Dennoch bleibt ihr Abenteuer nicht folgenlos, denn die 420 steht zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr lediglich für ihre Schatzsuche, sondern dient den Waldos gleichermaßen als Code für den Konsum von Cannabis. Und als solcher zieht die 420 um die Welt: Dave Reddix, einer der Waldos, tourt später als Roadie der Band “Grateful Dead” durch die Vereinigten Staaten. Die Band ist damals besonders in der Cannabis-Szene populär und der Legende nach gelingt es Reddix, in diesem Umfeld 4:20 p.m. als sozial akzeptierte Zeit für den Konsum von Cannabis zu etablieren. Über die Band-Mitglieder und die sogenannten “Deadheads” (so werden die begeisterten Fans der Band häufig genannt) erfährt das ehemals geheime Codewort so eine immer größere Verbreitung und wird mit den Jahren zu einem verklausulierten, aber dennoch immer bekannteren Synonym für Cannabis-Konsum.

Kurze Definition: Was heißt 420?

Wenn du die Geschichte der Waldos aufmerksam gelesen hast, solltest du die Bedeutung der 420 jetzt bereits kennen. Innerhalb der Cannabis-Kultur ist die Zahl 420 ein weit verbreitetes Codewort für den Konsum von Cannabis. Doch auch außerhalb der Szene konnte die Bezeichnung in den letzten Jahrzehnten eine immer größere Bekanntheit erlangen. Ursprünglich bezog sich die Zahl 420 auf die Uhrzeit, zu der sich eine Gruppe Jugendlicher in den 1970er-Jahren vor der Schule traf, um nach einer verwilderten Cannabis-Plantage zu suchen, nämlich um 16:20 Uhr (amerikanische Schreibweise: 4:20 p.m.). Wenngleich die Gruppe die Plantage letztlich nie finden konnte, begann die Zahl 420 doch als Codewort einen Siegeszug um die Welt. Wie es dazu kommen konnte, erfährst du ausführlicher in der obigen Geschichte. 

Was ist der 420 Day und wann findet er statt?

Vielleicht hast du schon einmal vom 420 Day – bzw. 420-Tag – gehört und dich gefragt, was eigentlich damit gemeint ist. Der 420 Day ist eine Anspielung auf die Geschichte der Waldos und gilt umgangssprachlich als “Kiffertag”. Der Zahlencode der Waldos lässt sich nämlich nicht nur als Uhrzeit begreifen, sondern kann auch als Datum interpretiert werden. Dazu musst du wissen, dass in der amerikanischen Schreibweise fürs Datum – im Gegensatz zur deutschen – zuerst der Monat und danach der Tag genannt wird. Der Zahlencode 420 (gesprochen four twenty) lässt sich deshalb neben einer Uhrzeit auch einem Datum zuordnen: 4/20. Gemeint ist also der 20. April. Dass sich der 20. April in der Szene als regelrechter Feiertag etablieren konnte, unterstreicht dabei die enorme Verbreitung, welche die Geschichte der Waldos und ihres Zahlencodes in der Welt finden konnte – nicht zuletzt über die Band Grateful Dead. Eventuell aber  auch deshalb, weil der Welt  ein “Weltkiffertag” zuvor vielleicht einfach gefehlt hatte. Heute werden an diesem inoffiziellen Feiertag in verschiedenen Ländern immer wieder Feiern und Veranstaltungen durchgeführt. Teilweise haben diese auch einen politischen Charakter und fordern beispielsweise die Legalisierung von Cannabis.

Happy four twenty!

Jetzt kennst du die Bedeutung der 420 und weißt genau, was mit der Zahl gemeint ist und wie sich der ursprünglich geheime Code zu einem weit verbreiteten Synonym für den Konsum von Cannabis, also zum Beispiel das Rauchen eines Joints, entwickelt hat. Diese Bekanntheit ist schon ziemlich erstaunlich, besonders, wenn man bedenkt, dass die fünf Freunde ihr eigentliches Ziel, nämlich das Finden der verborgenen Cannabis-Plantage, nie realisieren konnten. Ihre Geschichte ist jedoch inzwischen zu einer berühmten Legende geworden – und das nicht nur innerhalb der Cannabis-Kultur, sondern auch darüber hinaus. Gleiches gilt für die 420, wenngleich ihre Prominenz mitunter auch ziemlich absurde Blüten treibt. Aus den USA wird zum Beispiel berichtet, dass immer wieder Straßenschilder mit der Aufschrift 420 entwendet werden. Manche Städte sind daher sogar schon dazu übergegangen, derartige Beschriftungen durch andere zu ersetzen.

In diesem Sinne: Halte ruhig Ausschau nach der 420, aber lass sie besser an Ort und Stelle. Ein lässiges Selfie tut’s doch auch. Dafür kennst du jetzt ja auch die Bedeutung und den Ursprung der Zahl. Also freu dich einfach auf den 20. April und genieß ihn! Happy 420!

PS: Auch wenn sich diese Geschichte teilweise wie ein modernes städtisches Märchen liest – weite Teile davon konnten mittlerweile historisch belegt werden. Gleich mehrere Artikel des "San Francisco Chronicle” widmen sich der Story, siehe z.B. hier oder hier.

FAQs

Wofür steht 420?

Die Zahl 420 ist ein Code, der besonders innerhalb der Cannabis-Kultur verbreitet ist, aber auch darüber hinaus immer mehr an Bekanntheit gewinnt. Dabei stellt die 420 ein verklausuliertes Synonym für den Konsum von Cannabis dar. Der Code geht zurück auf fünf Freunde aus San Rafael, Kalifornien, die sich 1971 damit gegenseitig an ihre Suche nach einer Cannabis-Plantage erinnerten.

Wann ist 420?

In der Cannabis-Szene steht die 420 als Datumsangabe für den 20. April. Der Tag wird umgangssprachlich auch als “Kiffertag” bezeichnet. Im Amerikanischen wird – anders als im Deutschen – der Monat vor dem Tag genannt. Die 420 lässt sich daher auch als 4/20 interpretieren, also als 20. Tag im vierten Monat. Die Bedeutung der 420 für die Cannabis-Szene geht dabei auf fünf Freunde aus San Rafael, Kalifornien, zurück. Diese erinnerten sich im Herbst 1971 gegenseitig mit dem Zahlencode an ihre Suche nach einer Cannabis-Plantage.

Wieso 420?

Der Zahlencode 420 geht auf fünf Freunde aus San Rafael, Kalifornien, zurück. Diese versuchten im Herbst 1971 mithilfe der Karte eines Leuchtturmwärters eine aufgegebene Cannabis-Plantage zu finden. Dabei nutzten sie die Zahl 420, um sich wechselseitig an ihre Verabredungen zu erinnern. Sie trafen sich nämlich stets um zwanzig Minuten nach vier Uhr am Nachmittag, also um 4:20 p.m. Im Laufe der Zeit wurde daraus schlicht 420.

Cannabis Sativa L. – Ursprung der geschichtsträchtigen Pflanze

Seit mehr als 12.000 Jahren wird die Cannabispflanze (auch als Kultur-Hanf oder Cannabis Sativa L. bezeichnet) von Menschen kultiviert und für verschiedene Zwecke genutzt. Bis vor Kurzem war die Herkunft bzw. das Ursprungsland der Cannabispflanze stark umstritten – die Meinungen changierten zwischen Zentralasien, Amerika oder Europa. Die neuen Erkenntnisse des britischen Forschers John M. McPartland und seines Teams bringen nun Klarheit in die Debatte: Die Biogeographen ordneten das Ursprungszentrum von Cannabis Sativa L. "Zentralasien" zu. Hauptsächlich auf der Grundlage von Daten über die Verbreitung von Wildpflanzen und deren archäologischen Überreste gelang es McPartland, den botanischen Ursprung von Cannabis Sativa L. mit deutlicher Evidenz festzulegen. Unsere Vorfahren nutzten die Cannabispflanze für allerlei Zwecke, kultivierten diese in fruchtbarer Erde und beeinflussten das Wachstum sowie die Wetterbeständigkeit der Pflanze. Archäologische Funde zeugen ebenfalls von einer frühzeitlichen Nutzung der Cannabispflanze in Deutschland. Eisenberg gilt als der älteste Hanf-Fundort Deutschlands, wo Cannabissamen entdeckt wurden, die über 5500 Jahre alt sind und auf einen Hanfgebrauch der ersten Kulturen in der Jungsteinzeit schließen lassen. 

Im folgenden Artikel erfährst du alles rund um die Pflanze Cannabis Sativa L., deren Merkmale, Verbreitung, Verwendung und Typologie.

Wachstum der männlichen und weiblichen Cannabispflanze

Cannabis Sativa L. ist global am weitesten verbreitet und findet sich zumeist in der Äquator-Gegend, da dort konstante klimatische Bedingungen herrschen und die Cannabispflanze mitsamt ihrer Blüten permanent an Höhe gewinnen kann. Im Mittel benötigt die Cannabispflanze einen nährstoffreichen Boden mit einem pH-Wert zwischen 6 und 7,5. Auch begünstigt die äquatoriale Gegend die Blütephase der Cannabispflanze, welche gleichzeitig wachsen und blühen kann. Unterschieden wird zwischen männlichen und weiblichen Cannabispflanzen, wobei letztere etwas länger bis zur Blüte brauchen und auch in der Regel nicht so hoch wachsen wie ihr männliches Pendant. Weibliche Cannabispflanzen tragen Knospen und sind etwas feingliedrig. Die männlichen Cannabispflanzen produzieren kleine Pollensäcke, welche sich kurz vor dem Pollenflug bananenförmig ausstülpen und sich zumeist knotig am Stamm der Pflanze befinden. Der Pollenstaub der männlichen Cannabispflanze ist cremefarben und kann die weibliche Blüte aufgrund des etwas höheren Wuchses bestens erreichen. 

Die männliche Cannabis Sativa L. erreicht eine Größe von bis zu 6 Metern, während die weibliche Variante eine Höhe von 4-5 Metern im Maximum erreicht. Die Fasern der männlichen Hanfpflanze sind flexibler und widerstandsfähiger, während die weiblichen Fasern stabiler sind. Da die Fasern der männlichen Hanfpflanze weicher und dünner sind, eignen sie sich hervorragend für die Textil- und Stoffproduktion. Aus ihnen können z.B. Bettwäsche, Tücher und Hemden entstehen. Weibliche Cannabispflanzen produzieren gröbere Fasern, weshalb sie für robustere Erzeugnisse wie Segeltücher, Säcke oder gröbere Textilien eingesetzt werden. 

Während eines Lebenszyklus durchläuft Cannabis Sativa L. verschiedene Phasen: 

  1. Keimphase: Innerhalb einer bis zwei Wochen entsteht aus einem Cannabis Samen ein kleiner Keimling, der sich aus dem typisch braunen und harten Samen löst.
  2. Setzlingsphase: Aus dem gekeimten Samen wächst ein kleiner Setzling heran. In dieser Phase ist die Cannabispflanze Krankheiten und Schädlingen in besonderem Maße ausgeliefert. Nach zwei bis vier Wochen haben sich schließlich Wurzeln und die ersten Blätter gebildet.
  3. Vegetationsphase: Dies ist die Hauptwachstumsphase der Cannabis-Pflanze. Innerhalb eines Tages kann sie bis zu 5 cm hoch wachsen, je nach klimatischen Bedingungen. Licht spielt in der Vegetationsphase eine übergeordnete Rolle, da die Pflanze über 12 Stunden Sonnenlicht benötigt. Ideal für Cannabis Sativa L. ist daher die Gegend entlang des Äquators, da die Lichtverhältnisse das gesamte Jahr konstant vorherrschen. Innerhalb von zwei bis vier Wochen setzt schließlich die letzte Phase der Cannabispflanze ein.
  4. Blütephase: Die Blütephase ist die letzte Phase im Leben der Cannabispflanze. Maßgeblich geht es in diesem Abschnitt um den Lebenserhalt bzw. die Weitergabe der Gene. Hier zeigt sich nun das Geschlecht von Cannabis Sativa L. Die Blütephase dauert zwischen 4 und 12 Wochen und endet mit dem Tod der Pflanze.

Etymologie und Systematik von Cannabis Sativa L.

Cannabis Sativa L. wird auch als gewöhnlicher Hanf (Cannabis) oder echter Hanf bezeichnet, gehört der Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae) an und wird der Ordnung der bedecktsamigen rosenartigen Pflanzen (Rosales) zugeteilt. Die Pflanze besteht aus Samen, Fasern, Blättern und Blüten. Früher nannte man Cannabis Sativa L. auch indischen Hanf. Diese Bezeichnung gilt nun als veraltet, da man innerhalb der Hanfpflanzen zwischen Cannabis Sativa L., Cannabis Indica und Cannabis Ruderalis unterscheidet. Es ist immer noch umstritten, ob Cannabis Indica eine eigene Gattung oder eine Unterart von Cannabis Sativa L. darstellt. 

Cannabis Sativa L. besitzt in seiner natürlich vorkommenden Form einen Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) Gehalt von unter 5 %. Im Vergleich zu modernen Kultivierungen der Cannabispflanze ist dieser Wert als eher gering THC-haltig zu bemessen.

Sativa stammt aus dem Latein und bedeutet so viel wie “gezüchtet” oder “kultiviert”. 

Übrigens steht der Buchstabe L. hinter dem Wort Cannabis Sativa für Carl von Linné, welcher ein schwedischer Naturforscher im 18. Jahrhundert war. Carl von Linné war einer der Begründer der modernen botanischen und zoologischen Taxonomien und forschte mitunter auch an der Cannabispflanze und deren Geschlechtlichkeit. 

Cannabis Sorten und ihre Samen im Überblick

Der Ursprung der Cannabispflanze und somit aller Cannabis Sorten liegt in Zentralasien. Von dort aus verbreitete sich die Pflanze in alle Teile dieser Welt. Während die ursprüngliche Form der Cannabispflanze einen eher geringen THC-Gehalt besaß, wurde dieser durch zahlreiche Kreuzungen künstlich erhöht. In den 1970er und 1980er Jahren entwickelten Züchter aus aller Welt hybride Kreuzungen der Cannabispflanze, die schließlich zu populären Cannabis Sorten wie “Purple Haze”, “Cheese”, “Cookie” oder “California” wurden. Den verschiedenen Cannabis Sorten wird oftmals eine individuelle Eigenschaft bzw. Wirkung zugesprochen. Für einen Laien ist es dabei schwierig, Cannabis Sorten zu erkennen - oder diese auseinanderzuhalten. THC-haltige Cannabispflanzen sind in den meisten Ländern der Erde nicht erlaubt und auch der Konsum der Pflanzen ist zumeist strafbar. Während der Kulturhanf vielseitig einsetzbar und reich an Nährstoffen ist, liegt das Hauptaugenmerk der überzüchteten Cannabispflanzen im illegalen Konsum. 

Cannabis Sativa L.

Cannabis Sativa L. ist die Mutter der Cannabispflanze, besitzt schmale bis längliche Blätter und wird in zahlreiche Cannabis Sativa Sorten unterteilt. Die Cannabis Sativa Samen enthalten wertvolles Eiweiß und Proteine, sowie Vitamine, Aminosäuren und ungesättigtes Omega-3. Dies scheint auch der Grund für unsere Vorfahren gewesen zu sein, Cannabis Sativa L. zu kultivieren und als Nahrungsmittel zu nutzen. Das auch als Nutzhanf bezeichnete Cannabis Sativa L. ist eine einjährige Pflanze, die vom Samen bis zur Blüte etwa sechs Monate benötigt.

Cannabis Indica

Cannabis Indica wurde im Jahr 1785 von dem französischen Biologen Jean Baptist de Lamarck entdeckt und klassifiziert. Rein genetisch unterscheidet sich Cannabis Indica kaum von Cannabis Sativa L., allerdings gehört Cannabis Indica zu den Cannabis Sorten, die ein kaltes Klima bevorzugen. Dies erklärt auch den Ursprung der Pflanze, welcher in den kälteren Regionen Asiens und Indiens liegt. Cannabis Indica wächst gedrungen und kleiner als Cannabis Sativa L. und hat zudem eine geringe Blütezeit. Die Cannabis Indica Blätter sind breit und haben etwa 7-9 Finger pro Blatt. Durchschnittlich tragen Cannabis Indica Pflanzen mehr Pollen bzw. Knospen als Cannabis Sativa L. Pflanzen. Optisch ist der Cannabis Indica Samen von anderen Cannabis Sorten nicht zu unterscheiden. 

Cannabis Ruderalis

Der Ruderalhanf wurde erstmals im Jahr 1924 von dem russischen Botaniker Dimitri Janischewski beschrieben und als dritte Art der Gattung Cannabis definiert. Bis jetzt ist es jedoch umstritten, ob der Ruderalhanf eine eigene Art darstellt oder gleichbedeutend mit Cannabis Sativa L. ist. “Ruderalis” ist das lateinische Wort für "zerbröckeltes Gestein” und verdeutlicht die Anpassungsfähigkeit der Pflanze in von Menschen künstlich geschaffenen Gebieten. Die Blätter der Cannabis Ruderalis Pflanze sind drei- bis fünffingrig, während die Pflanze bis zu 80cm hoch wächst. Der große Unterschied zu anderen Cannabis-Arten liegt in der Blütezeit von Cannabis Ruderalis. Die Pflanze reift chronologisch, das bedeutet, dass Cannabis Ruderalis unabhängig vom Lichtzyklus zu blühen beginnt. Einer Beobachtung Dimitri Janischewskis nach werden die Cannabis Ruderalis Samen durch Feuerwanzen systematisch gesucht und weitergetragen. Dies fördert die Verbreitung der Pflanze, insbesondere in unwirtlichen Gebieten. Die Pollen von Cannabis Ruderalis werden kaum konsumiert, da sie im Vergleich zu den anderen Arten weniger bis kaum THC-haltig sind. 

Vielseitige Verwendung der Cannabispflanze

Seit den frühen Kulturen in der Geschichte der Menschheit spielt die Cannabispflanze eine bedeutende Rolle. Sie diente als wichtige Nahrungsquelle, wurde für Textilien aller Art eingesetzt und war außerdem Bestandteil ritueller Zeremonien. Heute sind die Blüten und Pollen der Cannabispflanze nicht legal, da sie unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und beim Konsum psychische Veränderungen hervorrufen. Der Anbau der Cannabispflanze ist auch illegal. Lediglich der Kulturhanf darf zur kommerziellen Nutzung angebaut werden, wenn er einen geringeren THC-Wert als 0,2% aufweist. Innovationen wie das Cannabis Sativa Extrakt, auch Cannabis sativa callus lysate genannt, zeugen von der immerwährenden menschlichen Bereitschaft, die Cannabispflanze in allen möglichen Varianten zu nutzen. 

In den letzten Jahren wird vor allem in Deutschland Cannabidiol (CBD) immer gefragter. CBD fällt, anders als THC-haltiges Cannabis, nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, wenn es den THC-Grenzwert von 0,2 % nicht überschreitet. Das Cannabidiol wird vielseitig verwertet und eingesetzt.

FAQs: 

Wie viele Cannabis Sorten gibt es?

Meistens wird die Cannabispflanze in drei verschiedene Arten unterteilt: Cannabis Indica, Cannabis Ruderalis und Cannabis Sativa L. Innerhalb der Arten existieren tausende Sorten und Hybride Cannabispflanzen.

Was ist der Unterschied zwischen einer männlichen und einer weiblichen Cannabispflanze?

Weibliche Cannabispflanzen tragen Knospen und sind etwas feingliedrig. Die männlichen Cannabispflanzen produzieren kleine Pollensäcke, welche sich kurz vor dem Pollenflug bananenförmig ausstülpen und sich zumeist knotig am Stamm der Pflanze befinden.

Wer hat Cannabis entdeckt?

Eine direkte Zuordnung ist nicht möglich. Allerdings steht fest, dass Cannabis von unseren Vorfahren vor etwa 12.000 Jahren entdeckt und kultiviert wurde.

Neue Grenzwerte für THC im Straßenverkehr lassen viele Fragen offen

Gut drei Monate nach der Teil-Legalisierung haben Bundestag und Bundesrat eine Anpassung der https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/2024/05/20/acm-mitteilungen-vom-18-mai-2024/#1 Straßenverkehrsordnung (StVO) an die neue Gesetzeslage beschlossen. Doch die Expert:innenkommission zur Grenzwertfindung zeigt sich enttäuscht: ihre zahlreichen Vorschläge wurden nur teilweise berücksichtigt. Wie ist nun die aktuelle Lage?

Anfang Juni haben Bundestag und Bundesrat eine Anpassung der StVO an die neue Gesetzeslage beschlossen. Der bisherige Grenzwert von 1 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter Blutserum wurde durch den neuen Grenzwert von 3,5 ng THC pro Milliliter Blutserum ersetzt. Für Heranwachsende unter 21 gilt mit Inkrafttreten der Reform “Zero Tolerance”, also ein Grenzwert von 0,0 ng. Nachdem der Bundestag der Änderung am 5. Juli zugestimmt hatte, werden die neuen Grenzwerte voraussichtlich im Spätsommer in Kraft treten. Bis dahin gilt für Verkehrsteilnehmende der alte Grenzwert von 1 ng/ml Blutserum. Doch während die Koalition die neue Regelung als Erfolg verbucht, ist die von der Regierung beauftragte “interdisziplinäre Expertengruppe" zur Grenzwertfindung ob des Ergebnisses enttäuscht. Denn von den zahlreichen Anregungen und Vorschlägen der siebenköpfigen Gruppe schaffte es nur ein Bruchteil in den mittlerweile verabschiedeten Gesetzentwurf.

Expert:innengruppe ist mit dem Ergebnis unzufrieden
Zwar sei der neue Grenzwert von 3,5 ng auch Teil ihres Vorschlags gewesen, aber nicht das zentrale Element: „Im Detail geht es darum, dass der Grenzwert eigentlich nicht das zentrale Element des Vorschlags gewesen ist, sondern ein Speichelvortest. Dabei ging es um eine Anlage, eine kurze Version der Langfassung sowie den Text im niederländischen Gesetz, in dem dieser Vortest verankert ist. Mit dem Vortest werden falsch Positive aussortiert. Man kann dann 5 oder 20 ng/ml THC Blutserum haben und gilt trotzdem als fahrsicher, wenn der Speicheltest negativ ist und anzeigt, dass beispielsweise 6-8 Stunden vorher kein Cannabis konsumiert worden ist, je nach Empfindlichkeit des Testes“, erklärt Kommissionsmitglied Dr. Franjo Grotenhermen.

Der Gesetzgeber hat anscheinend den niedrigsten Wert aus dem 12-seitigen Gutachten herausgefischt, um ihn als neue, allgemeingültige Obergrenze zu definieren. Dabei ist das ursprüngliche Ziel, Cannabis und Alkohol im Rahmen der Straßenverkehrs- sowie der Fahrerlaubnisverordnung gleichzustellen, aus dem Fokus geraten: Der jetzt festgelegte Grenzwert von 3,5ng entspricht laut der Expert:innenkommission ungefähr einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille. Wer also mit mehr als 3,5 ng THC/ml Blutserum oder mit über 0,5 Promille fährt, bewegt sich bis zu einem Wert von 1,1 Promille im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Für eine Ordnungswidrigkeit gibt es beim ersten Vergehen auch keine Aufforderung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch als Idiotentest bekannt. Trotzdem ist eine solche Drogenfahrt nicht gerade folgenlos, weil man dafür 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot erhält. Mischkonsum ist per se untersagt. Wer mit Alkohol und THC im Blut erwischt wird, begeht –  abhängig von den Blutwerten – eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.

Die MPU bleibt ein cannaphobes Damokles-Schwert
Doch während bei einer Alkoholfahrt keine weiteren Konsequenzen drohen, können Cannabiskonsumierende – dank einer verklausulierten Formulierung im neuen Gesetz – weiterhin eine Vorladung zur MPU erhalten und dadurch den Führerschein auf unbestimmte Zeit verlieren. Eine MPU kann immer noch angeordnet werden, wenn:„[…] ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender, verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs vorliegt.“ Vor der Reform stand dort: „[…] das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit betreffender Cannabiskonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können.“

Die neue Rechtslage, wer aus welchen Gründen zur MPU muss, ist bei Cannabis weiterhin ähnlich unscharf wie die alte. Es liegt demnach weiterhin im Ermessen der kontrollierenden Beamt:innen und der Führerscheinbehörden, ob neben der Ordnungsbuße für die einmalige Rauschfahrt weiteres Ungemach in Form eines Idiotentests droht. Das ist, als ob Verkehrsteilnehmende ab einem Wert von 0,2 Promille eine Vorladung zur MPU befürchten müssten. Die Erhöhung auf 3,5 ng war überfällig und in der Koalition unumstritten, allerdings können nicht bekiffte Fahrer:innen aufgrund des fehlenden Speicheltests und der zuvor erwähnten „MPU-Klausel“ weiterhin die Fahrerlaubnis verlieren. Einen zur Vermeidung dieses Szenarios von der interdisziplinären Expert:innengruppe empfohlenen Speichelvortests hatten die SPD-Vertreter:innen im Verkehrsausschuss abgelehnt, während Grüne und FDP dem Vorschlag durchaus offen gegenüber gestanden hatten.

Grenzwertbestimmung komplizierter als bei Alkohol
In ihrem Gutachten haben die Expert:innen festgestellt, dass Cannabis, anders als Alkohol, nicht linear abgebaut wird. Das wiederum hat der zuständige Ausschuss beim Ausarbeiten des Gesetzentwurfs zum Anlass genommen, sich lediglich mit den niedrigsten aller im Gutachten erwähnten THC-Werte zu befassen, um diesen zum allgemein gültigen Grenzwert zu erklären. Ein Blick in das Papier offenbart jedoch, dass die Expert:innen zwar auf das im Vergleich mit Alkohol komplexere Abbauverhalten von THC hinweisen, jedoch andere Lösungen hierfür fordern und auch vorschlagen. Dabei geht es nicht um den bereits erwähnten Speichelvortest, der bekiffte und unbekiffte Fahrer:innen wie in den Niederlanden innerhalb weniger Sekunden voneinander trennt.

Es geht aber auch darum, Begriffe wie relative Fahruntüchtigkeit, absolute Fahruntüchtigkeit, die Abgrenzung zur Straftat sowie einen Wert, der 0,5 Promille Blutalkohol entspricht, zu benennen. Denn die Expert:innengruppe hatte sich über all solche Details bereits im Vorfeld Gedanken gemacht und einen Vorschlag, der all das berücksichtigt, für das Parlament  ausgearbeitet. So findet man in dem Papier, dass 0,5 Promille ungefähr einem Wert von sieben Nanogram entsprechen. Beim Spurhalten sind es sogar 10 ng THC, die einer Beeinflussung von 0,5 Promille entsprechen. Wer mit 13,8-18,4 ng unterwegs ist, hat laut der Expert:innen ähnliche Beeinträchtigungen wie eine Person mit 0,8 Promille. Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) forderte als Pendant zu den 0,5 Promille aufgrund dieser Erkenntnisse einen abgestuften Grenzwert von 4-16 ng THC.

„Wissen­schaftliche Studien belegen, dass erst ab einem THC-Wert von 2 – 4 ng/ml überhaupt von einer Beeinträch­tigung gesprochen werden kann und zudem eine der Promil­le­grenze von 0,5 Promille vergleichbare Größen­ordnung von 4 – 16 ng/ml vorliegen müsste”, so Rechts­anwalt Andreas Krämer von der DAV-Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht in einer Pressemeldung. Folgt man den Ausführungen der sieben Expert:innen zu den Werten eines in den Niederlanden seit Jahren erfolgreich eingesetzten Speichelvortests, scheint die Forderung des DAV näher an der Kommission zu sein als das reformierte Gesetz. Allerdings wurde die Expert:innengruppe nicht vom DAV, sondern vom Verkehrsministerium beauftragt.

Vier gegen einen? 0,3; 0,5; 1,1 und 1,6 Promille vs 3,5 ng
Zwar gilt bei Alkohol grundsätzlich die 0,5 Promille-Grenze, aber trotzdem unterteilt die Rechtsprechung hier ein wenig genauer:

Da der Gesetzgeber auf eine Definition dieser juristisch sowie versicherungstechnisch wichtigen Werte bei Cannabis verzichtet hat, werden sich Gerichte in naher Zukunft damit beschäftigen müssen, welche THC-Grenzwerte neben den 3,5 ng zukünftig definiert werden müssen, um eine Rechtsgleichheit mit Alkoholfahrten sicherzustellen. Insbesondere die fehlende Definition der relativen und der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Cannabis ist problematisch. Erst wenn Gerichte über das Thema entscheiden sollen, werden die Vorschläge der interdisziplinären Expert:innengruppe Gehör finden.

Die Expertinnengruppe hat ein Jahr gearbeitet und dem Parlament dabei auch sehr differenzierte Vorschläge zur Lösung der zuvor erwähnten Probleme und Hindernisse bei der Umsetzung unterbreitet. Leider hat es ein großer Teil dieser Ideen nicht ins Gesetz geschafft. Also werden Richterinnen und Richter wieder einmal geraderücken müssen, was ein Gesetzgeber mit ein paar Federstrichen umsetzen könnte – sofern der politische Wille vorhanden ist.

Angst vor hohen Zahlen?
Vielleicht hat auch die Angst vor zu hohen Zahlen eine Übernahme der Vorschläge verhindert? Denn das von der Kommission vorgeschlagene Vorgehen hätte Deutschland, insbesondere beim Speichelvortest, im internationalen Vergleich relativ hohe Grenzwerte beschert. Da schon die Grenzwerterhöhung auf 3,5 ng innerhalb der Ampel, insbesondere der SPD-Fraktion, ohnehin umstritten war, war eine Übernahme gut vorbereiteter Expertise politisch nicht durchsetzbar. Um sich nicht vorwerfen zu lassen, man habe die Expert:innen ignoriert, beruft sich das neue Gesetz zwar auf deren Einschätzung, lässt aber viele ihrer Vorschläge einfach weg. Frei nach dem Motto: ich esse nur, was mir schmeckt, der Rest geht zurück.

Da bei Cannabis lediglich ein Wert definiert wurde, bei dem nicht einmal ganz klar ist, wie Gerichte dessen Überschreitung in Zukunft bewerten, müssen Autofahrende wohl noch eine ganze Weile warten, bevor eine ähnlich sichere und genau durchdeklinierte Rechtslage wie bei Alkohol herrscht.

Und was gilt für Patient:innen?
Für Cannabis-Patient:innen ist die Reform nicht relevant. Aber sie können sich trotz einer positiven Stellungnahme der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ihres Führerscheins nicht sicher sein. Eigentlich gilt für medizinisches Cannabis genau das Gleiche wie für  verschreibungspflichtige Betäubungsmittel. Denn weder vom Arzt verordnetes Tilidin, Ritalin noch Critical Kush aus der Apotheke schließen die Fahreignung per se aus. Hier gilt:

Natürlich ist hier, wie bei allen anderen verschreibungsfähigen Medikamenten auch, ein Missbrauch nicht vollends auszuschließen. Den gibt es aber auch bei den legalen Varianten von Speed (Amphetamine), Opiaten und Opioiden.


Quellenverzeichnis:

Das neue Gesetz im Wortlaut:
Bundesrat, (2024, Juli 05). Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften  https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/321-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 

Das Papier der Kommission (“Expertengruppe):
Prof. Dr. med. Backmund, M. et al., (2024, März). Empfehlungen der interdisziplinären Expertengruppe für die Festlegung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehr (§ 24a Straßenverkehrsgesetz) 
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/cannabis-expertengruppe-langfassung.pdf?__blob=publicationFile

Ein Jahr Arbeitsgruppe:
Suliak, H., (2023, Juni 22). Wissing gründet Arbeitskreis. Legal Tribune Online. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/cannabis-grenzwert-thc-anhebung-wissing-bmdv-arbeitsgruppe-legalisierung/

Die SPD blockiert:
Micha, (2024, Mai 30). Nicht bekifft und trotzdem MPU? Die Ampel ignoriert ihre eigenen Experten! [Video]. YouTube.
https://www.youtube.com/watch?v=qZXWERylj4Y&t=14s

Anwaltverein fordert 4-16 ng:
Deutscher Anwalt Verein, (2022, August 17). PM VGT 2/22: Verkehrs­rechts­anwälte: Nur berauschte Fahrer krimina­li­sieren.
https://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-vgt-2-22-verkehrsrechtsanwaelte-nur-berauschte-fahrer-kriminalisieren     

Absolute und relative Fahruntüchtigkeit:
ADAC, (2024, Februar 21). Alkohol am Steuer: Strafen und Promillegrenze im Auto. https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/

Studie zum vorgeschlagenen Speichelvortest:
Robertson, M.B. et al., (2022, Mai 16).  Correlation between oral fluid and blood THC concentration: A systematic review and discussion of policy implications.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35640367/

Stellungnahme BASt zu med. Cannabis:
Dr. Knoche, A., (2014, Januar 15). Straßenverkehrssicherheitsforschung. https://old.cannabis-med.org/german/fuehrerschein_bast_2014


Hinweis: Grundsätzlich spiegeln namentlich gekennzeichnete Beiträge nicht immer die Positionen von avaay und/oder der Sanity Group wider, sondern sind Ausdruck der pluralistischen Perspektiven und Ansätze der Autor:innen im Rahmen einer modernen Cannabis-(Drogen)-Politik/Thematik

Zukunft gestalten – für Mensch und Natur

Als Marke liegt es uns am Herzen, nachhaltige und gemeinnützige Projekte und Vereine zu unterstützen. Im Folgenden findest Du eine Übersicht an Veranstaltungen, an denen wir mitgewirkt haben und Vereine, deren Arbeit wir durch Sponsorings wertschätzen möchten.

Brain Talk: Queere Neurodiversität & Medizinalcannabis

Am 06.07. findet im we are village ein Panel über queere Neurodiversität und Medizinalcannabis statt. Wir freuen uns, diese Veranstaltung im Rahmen eines Sponsorings zu unterstützen!
Erfahre mehr über die Veranstaltung hier.

Puffco x avaay Event

Am 13.06.2024 haben wir ein Community-Event mit Puffco veranstaltet, für das wir einen Ticketpreis von 4,20 € erhoben haben. Insgesamt haben wir 120 Tickets verkauft – der gesamte Erlös wird an den Berliner Cannabis Hilfe e.V. gespendet.
Erfahre mehr über den Berliner Cannabis Hilfe e.V. hier.

Bäume pflanzen in Brandenburg

Gemeinsam mit Viva la Wald haben wir im März 2024 in Beelitz mehr als 350 Bäume gepflanzt, um einen Beitrag zur Aufforstung der deutschen Wälder zu leisten. Wir haben uns bewusst für eine regionale Bepflanzung entschieden, denn so konnten wir selbst vor Ort die 2-3-jährigen Setzlinge in den Boden einsetzen.
Erfahre mehr über Viva la Wald hier.

Cannabis kommt nicht vom Klapperstorch

Wie ich meinem Kind erkläre, dass ich Cannabis konsumiere

Seit der Teil-Legalisierung von Cannabis könnten Eltern viel sorgenfreier mit ihren Kindern über ihren eigenen Konsum reden – sofern sie es möchten. Die Frage ist nur: Wie? Neben den richtigen Tipps brauchen Eltern eigentlich einen Ausdruck des KCanG (Konsumcannabisgesetz), um im Rahmen einer zeitgemäßen und somit Konsum akzeptierenden Aufklärung nicht gegen das neue Gesetz zu verstoßen.

Die Zeiten ändern sich

Als Kind der 1970er Jahre bin ich mit Kinderbowle, Schokoladenzigaretten und Apfelschnaps-Bonbons groß geworden. Damals hat sich kaum jemand Gedanken darüber gemacht, dass ein allzu sorgloser Umgang mit legalen Substanzen den Nachwuchs eventuell zu deren späterem Missbrauch animieren könnte. Zu Silvester durfte man sogar mit einem Schlückchen echten Sekt, gemischt mit O-Saft, anstoßen oder auch mal eine Schnaps getränkte Erdbeere aus der damals auf jeder Party obligatorischen Bowle naschen. Der Geruch von kalten Kippen und verqualmte Räume waren für uns Kinder damals so alltäglich wie Schlaghosen und Toast-Hawaii. Über die Folgeschäden des Aktiv- und Passivrauchens machten die Erwachsenen allenfalls schlechte Witze, über die heute keiner mehr lachen würde. Kurzum, damals mussten Eltern ihre Laster und Abhängigkeiten nicht vor dem Nachwuchs verbergen, im Gegenteil: Man wurde schon früh darauf vorbereitet, welche Substanzen zum Alltag der Erwachsenenwelt gehören, wobei für illegale Substanzen dabei natürlich kein Platz war.

Zwar gehen wir mit Kaugummizigaretten, Kinderbier und Weckmann-Pfeifen heutzutage ein wenig kritischer um, aber Alkohol ist in Sachen Jugendschutz immer noch weitaus laxer reguliert als Cannabis. Ein von der ehemaligen Gesundheitsministerin Künast geplantes Gesetzesvorhaben, die Kinderzigaretten verbieten wollte, wurde bis heute nie umgesetzt, Traubensaft heißt bei edlen Winzern nicht selten Kinderwein. Doch trotz der legalen Verfügbarkeit von Nikotin sinkt der Anteil jugendlicher Raucher:innen dank einer guten Präventionskampagne und Werbeverboten auch ohne neue Verbote seit Jahren.

Neben der öffentlichen Aufklärung hat die Vorbildfunktion der Eltern den entscheidenden Einfluss auf das, was sich die nächste Generation später mal konsumiert. Bei Alkohol können Mütter und Väter den Nachwuchs zu gegebener Zeit an eigenen Konsumerlebnissen teilhaben lassen: Mit 14 Jahren dürfen Jugendliche unter Aufsicht ihrer Eltern alkoholische Getränke wie Bier oder Wein probieren. Der Gedanke hinter dem „begleitenden Konsum“ ist, dass unproblematischer Alkoholkonsum von den Eltern gelehrt und von den Jugendlichen gelernt wird. Bei Cannabis bleibt diese Art der Konsumbegleitung weiterhin verboten.

Vertuschen funktioniert nicht

Cannabis-Patient:innen mit Kindern haben es da noch am einfachsten, weil man selbst den Kleinsten erklären kann, dass Papas oder Mamas Medizin aus der Apotheke kommt und nicht in Kinderhände gehört.

Wie aber erklären verantwortungsbewusste Eltern dem eigenen Nachwuchs, dass sie nach Feierabend ab und an Cannabis konsumieren? Schließlich ist es nicht mehr verboten. Ist man dann ein schlechtes Vorbild oder animiert so sein Kind gar zum Kiffen? Sollten Eltern lieber heimlich konsumieren, selbst wenn es jetzt legal ist? Gesellschaftliche Erfahrungswerte wie beim Alkohol gibt es kaum, weil sich unsere Eltern und Großeltern nie ernsthaft mit Cannabis auseinandergesetzt hatten: Als die Hanfpflanze Ende der 1960er und in den 1970er Jahre eine Renaissance feierte, war Cannabis Teil der 68er Jugend- und Studentenbewegung. Hippies fanden Hanf prima, alle anderen fanden Kiffen doof. Jetzt, wo die zweite und dritte Generation Cannabis als Genussmittel oder als Medizin konsumiert und der Besitz teil-legalisiert ist, gibt es aber immer mehr cannafine  Eltern (Eltern mit Cannabiserfahrung) – und damit auch viele Kinder, die Fragen stellen.

Beim Freizeitkonsum aber haben viele Eltern ein Problem, gegenüber dem eigenen Nachwuchs ehrlich zu sein. Immerhin ist Gras nur halb legal und trotz neuer Gesetzeslage noch immer gesellschaftlich stigmatisiert. Sollte man mit den eigenen Kindern überhaupt über den eigenen Konsum reden, oder lügt man sie besser an, um kein schlechtes Vorbild zu sein?

Geht es um die Drogenmündigkeit des eigenen Nachwuchses, sind Lügen und ausweichende Antworten die schlechteste aller Optionen. Wer meint, das Vertuschen des Feierabend-Joints funktioniere, macht sich meistens was vor. Die konischen Zigaretten mit Kräutertabak, lange Papers oder Pfeifen werfen selbst dann Fragen auf, wenn man denkt, sie kindersicher versteckt und immer nur klammheimlich oder mehrere Stunden nach dem Sandmännchen konsumiert zu haben. Ist man dann irgendwann selbst als Lügner oder Heuchler enttarnt, wird es umso schwerer, den gewünschten Einfluss auf die ersten Erfahrungen der Kinder zu nehmen.

Selbstkritik als Referenz

Einem Kleinkind kann man noch erklären, dass Zigaretten giftig und nur für Erwachsene seien. Aber welcher Raucher gesteht der 12-jährigen Tochter oder dem 14-jährigen Sohn ein paar Jahre später, stark nikotinabhängig zu sein? Welcher Bierliebhaber erzählt seinem Nachwuchs schon, dass Alkoholmissbrauch ähnliche Folgen wie der Konsum harter Drogen haben kann?

Kurzum: Problematische Konsummuster oder auch Substanzmissbrauch werden zu selten am eigenen, oft nicht ganz vorbildhaften Verhalten erläutert. Dazu gehören eben aber auch das Feierabend-Bier, die Zigarette nach dem Essen oder der gelegentliche  Feierabend-Joint auf dem Balkon. Wer nur heimlich konsumiert, wird trotzdem eines Tages gefragt werden: „Warum rauchst du eigentlich jeden Tag?“ 

“Weil ich abhängig bin. Ich habe zu früh angefangen und danach schon oft versucht, damit aufzuhören. Aber dann bekomme ich schlechte Laune und schlafe schlecht, bis ich wieder anfange, obwohl das schädlich ist. Das nennt man abhängig, genau gesagt nikotinabhängig.“ Eine solche Antwort fällt vielen schwer, wäre aber ehrlich und für die eigenen Kinder ein anschauliches Beispiel für ein problematisches Konsummuster.

Die Alternative klingt so: „Meine Eltern geben nicht mal zu, dass sie abends heimlich kiffen/rauchen/trinken. Und die wollen mir das verbieten.“ Bevor so etwas passiert, sollte man den inneren Schweinehund einmal überwinden und dem Nachwuchs den eigenen Konsum erläutern – auch wenn die Reflexion des eigenen Konsummusters manchmal schwerfällt.

Selbst Eltern, die nur ab und zu Cannabis konsumieren, sollten ihr unproblematisches Konsummuster vermitteln, bevor es der eigene Nachwuchs eventuell falsch interpretiert und Cannabis für absolut unbedenklich hält. Die Bundesregierung geht auf Grundlage der Capris Studie aus dem Jahr 2021 von 9 % Cannabis-User:innen aus, die problematisch konsumieren. Der Deutsche Hanfverband schreibt, die Art und Weise der statistischen Erfassung der vergangenen Jahre habe mehr Problemkonsumierende erschaffen, als es gäbe. Beim DHV liest man deshalb, es handele sich lediglich um 4-7 % aller Cannabis-Konsumierenden.

Wer diesen Mut nicht hat oder auch um den eigenen Vorbildcharakter fürchtet, muss sich nicht wundern, es mit gleicher Münze heimgezahlt zu bekommen und selbst angelogen zu werden und somit keinen blassen Schimmer zu haben, was sich das eigene Kind “reinzieht”.

Der eigene Konsum, sei er auch noch so moderat, verpflichtet zur lückenlosen Aufklärung über Alkohol und über Cannabis sowie alle anderen Substanzen, die einem heutzutage im Laufe des Lebens so über den Weg laufen werden. Eine von der Substanz unabhängige Drogenaufklärung kann nur wirken, bevor die Probierphase bei den Jugendlichen anfängt.

Wenn Du kiffst, dann ..….“

Die Androhung repressiver Maßnahmen kann das Konsumverhalten junger Menschen seit 40 Jahren nicht beeinflussen – gleiches im familiären Kreis, um die Neugier der Sprösslinge zu zügeln.

„Wenn ihr schon kiffen müsst, raucht wenigstens nicht“ wird eher als freundschaftlicher Rat wahrgenommen als ein kategorisches „Nein“, ein altbackenes „Trink doch lieber ein Bier“ oder ein ambivalentes „Mach doch, was Du willst“.

Begleitenden Konsum wie bei Alkohol erlauben?

Man kann nicht früh genug damit anfangen, die eigenen Kinder über Cannabis aufzuklären, um spätere Probleme zu vermeiden. Anders verhält es sich jedoch, wenn es ums Probieren geht. Hier ist eine gesetzliche Altersgrenze notwendig, um Jugendliche vor den Folgen eines zu frühen Einstiegs und den damit verbundenen Folgen zu schützen. Der Gesetzgeber sieht hier jedoch vor, dass jedwede Cannabiserfahrung unter 18 Jahren sanktioniert wird. Das ist absolut realitätsfern, da die Probierphase bei Jugendlichen durchschnittlich im 17. Lebensjahr anfängt. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nicht Konsum akzeptierend beraten zu können, ist – egal, ob im Rahmen einer staatlichen Drogenberatung oder im familiären Kreis – kontraproduktiv. Insbesondere für Eltern, die selbst Erfahrungen mit Cannabis gesammelt haben, ist es kaum nachvollziehbar, dass es keine ähnliche Regelung wie bei Alkohol gibt. Allerdings ist die Regelung für begleitendes Trinken reformbedürftig, 14 Jahre sind definitiv ein zu früher Zeitpunkt – egal, ob für die ersten Alkohol- oder Cannabiserfahrungen. Grundsätzlich wäre die Regulierung von Cannabis ein guter Anlass, den Jugendschutz beim Alkohol etwas strenger zu handhaben und gleichzeitig die Maßnahmen für Cannabis an diese anzulehnen.

Doch bis dahin darf man dem eigenen Nachwuchs nicht vor dem 18. Geburtstag Konsum akzeptierend beraten. Wer es trotzdem tut, verletzt streng genommen seine elterliche Fürsorgepflicht.

Doch selbst wenn begleitendes Kiffen erlaubt wäre, sollten sich betroffene Eltern fragen, ob Mama und/oder Papa das richtige Setting bieten. Man sollte sich bei der geplanten Heldentat vielleicht auch fragen, ob es wirklich geil gewesen wäre, die ersten Munchies und Lachflashs mit den Eltern durchlebt zu haben? In der Regel gilt: Eltern informieren, konsumiert wird in der Clique. Sobald Kontrolle gegenseitigem Vertrauen weicht, kommt der Rest von selbst. Vorher riskiert man, wahlweise als Kiffer-Held, Depp oder hippiesker Hasch-Verherrlicher dazustehen. Nicht der erste gemeinsame Joint, sondern Cannabis-Kompetenz und Authentizität verschaffen Autorität und die damit verbundene Vorbildfunktion als Elternteil. Authentische Eltern, egal ob sie gar nicht, selten oder regelmäßig kiffen, beeinflussen den Probierdrang viel besser als Taschengeldentzug oder der besorgte Drogenfahnder mit Haschklumpen im Schulunterricht.


Hinweis: Grundsätzlich spiegeln namentlich gekennzeichnete Beiträge nicht immer die Positionen von avaay und/oder der Sanity Group wider, sondern sind Ausdruck der pluralistischen Perspektiven und Ansätze der Autor:innen im Rahmen einer modernen Cannabis-(Drogen)-Politik/Thematik

Alles, was Ihr schon immer über Terpene wissen wolltet

Neben den unterschiedlichen Cannabinoid-Gehalten sind die einzelnen Cannabissorten auch durch ihr ganz eigenes Aroma identifizierbar. Manche erinnern an Käse, Vanilleeis, Benzin oder ein Blumenbouquet. Verantwortlich dafür sind unter anderem die Terpene.
In unserem Booklet “Die Top 20-Terpene und ihre Effekte” haben wir alles Wissenswerte zum Thema zusammengestellt und erklären, in welchen Sorten man sie findet, wie sie wirken und warum es sie gibt.

 

Schon vor hunderten Jahren wurden aus vielen Pflanzen natürliche Terpene gewonnen, um damit natürliche und teilweise heilende Extrakte herzustellen. Terpene sind auch der Hauptbestandteil von ätherischen Ölen, die bekannterweise auch therapeutisch eingesetzt werden können. Ätherische Öle können sowohl über den Duft eine therapeutische Wirkung entfalten als auch über die Haut aufgenommen werden und somit eine wohltuende Wirkung haben. Sie werden auch als natürliches Konservierungsmittel eingesetzt, um zu verhindern, dass Bakterien sich in Lebensmitteln bilden und vermehren. 

Was sind denn überhaupt Terpene?
Der Begriff Terpen stammt vom lateinischen Wort „Turpentine“, einem flüssigen Extrakt aus Kiefern. Terpene sind die aromatischen Verbindungen, die den charakteristischen Duft aller Pflanzen wie Lavendel, Mango, Hopfen, Nelke, Tanne und auch Cannabis erzeugen. Der Duft der meisten Pflanzen entsteht durch die Kombination ihrer Terpene. 

Terpene sind natürliche chemische Verbindungen, die hauptsächlich in den Blüten von Pflanzen, aber auch in einigen Obstsorten und Insektenarten vorkommen. Sie bestimmen den Duft und Geschmack von Pflanzen und sind im Grunde genommen Duftmoleküle. Terpene sind die größte Unterkategorie der sogenannten “sekundären Pflanzenstoffe”. Die flüchtigen Mono- und Sesquiterpene, die die ätherischen Öle der Pflanzen bilden, sind die Verbindungen, die Cannabis seinen unverwechselbaren Geruch verleihen. Sie sind die häufigsten Arten flüchtiger organischer Verbindungen, die von der Pflanze zur Kommunikation mit ihrer Umgebung abgegeben werden. 

So setzen Pflanzen Terpene zur Kommunikation und zur Abwehr von Fressfeinden ein. Das Terpen Limonen setzt beispielsweise Monoterpene zur Insektenabwehr ein. Menschen haben der Natur diesen Trick abgeschaut, deshalb riecht das Insektenabwehrmittel “Autan® “ auch nach Zitrone. 

Präventive Maßnahme oder Stressreaktion?
Die Terpen-Produktion ist also manchmal eine präventive Maßnahme, um nicht gefressen zu werden und darüber eine Stressreaktion: Auch bei zu wenig Nährstoffen und Wasserverfügbarkeit bildet die Pflanze mehr Terpene als Stressreaktion – vielleicht, um in Dürreperioden besonders hungrige Fressfeinde abzuwehren oder weil die Pflanze nicht zwischen verschiedenen Stressoren unterscheiden kann. Andere Pflanzen bilden Terpene zum Anlocken von Insekten, damit ihre Pollen weitergetragen werden. Die Cannabispflanze ist allerdings ein Windbestäuber. 

Deshalb sind die Cannabisblüten auch grün und nicht bunt. Die Pflanze kann durch lichtsensitive Pigmente sogar erkennen, wann es Tag ist, sodass die Pflanze gezielt tagsüber Terpene in die Luft entlassen kann, um Insekten abzuwehren. Aber nicht nur gegen Fressfeinde sind Terpene gut, sondern auch gegen mikrobiellen Befall (Pilze, Bakterien) oberhalb der Erde, da sie antimikrobiell wirken. Unterhalb der Erde baut die Pflanze sogar Symbiosen mit ihnen auf. Die Pilze und Bakterien geben der Pflanze Nährstoffe aus der Erde, an die sie schwer herankommt. Im Gegenzug gibt die Pflanze ihnen Zucker aus ihren Wurzelsekreten. 

Wirkung auf den Organismus
Die Kombination aus etwa 120 Terpenen ist für das breite Spektrum an Aromen verantwortlich. Diese beeinflussen den sogenannten Entourage-Effekt, sowohl auf psychologischer als auch pharmakologischer Ebene. Wissenschaftliche Studien deuten an, dass Terpene speziell in der Cannabispflanze modulierende Effekte auf die Wirkung von Cannabinoiden haben. Es wird erwartet, dass es in Zukunft immer mehr Ergebnisse geben wird, die zeigen, wie genau sie im Zusammenspiel mit den Cannabinoiden das Endocannabinoid-System stimulieren und somit Prozesse in unseren Körpern beeinflussen.

Jenseits von Terpenen – was definiert das Aroma von Cannabissorten wirklich?
In der sich ständig erweiternden Landschaft der Cannabisforschung hat eine aktuelle Studie mit dem Titel "Minor, Nonterpenoid Volatile Compounds Drive the Aroma Differences of Exotic Cannabis" von Iain W. H. Oswald und Kollegen verblüffende Enthüllungen über die Verbindungen ans Licht gebracht, die für das unterschiedliche Aroma verschiedener Cannabissorten verantwortlich sind. Während Terpene wie Myrcen, Limonen, Pinen und Caryophyllen seit langem für die einzigartigen Düfte der verschiedenen Sorten verantwortlich gemacht werden, wurde im Rahmen der Studie herausgefunden, dass auch andere leicht flüchtige Substanzen, darunter Schwefelverbindungen, eine wichtige Rolle bei der Ausprägung dieser unterschiedlichen Aromen spielen. Diese Enthüllung macht das Verständnis der Cannabisaromen nicht nur komplexer, sondern stellt aufgrund der Flüchtigkeit dieser Verbindungen auch eine Herausforderung dar.

Da die Forschung zu den olfaktorischen Aspekten von Cannabis, Terpenen und anderen duftbildenden Substanzen noch in den Kinderschuhen steckt, ist die Vorfreude auf weitere Erkenntnisse groß. Fortschritte beim Verständnis Duftstoff bildender Verbindungen in Cannabis könnten möglicherweise zu Verfahren oder Anbaumethoden führen, die das Aroma bestimmter Sorten für Patienten verbessern und bewahren.

Reisen mit Cannabis als Medizin – Was man wissen sollte

Immer mehr EU-Länder verabschieden Gesetze zur Verwendung von medizinischem Cannabis. Doch die Gesetzgebung ist sehr uneinheitlich, weshalb Cannabis-Patienten und -Patientinnen, die sich mit ihrer Medizin auf Reisen begeben wollen, einige Dinge beachten müssen.

Bis März 2017 war Cannabis in Deutschland immer noch eine illegale Substanz, die unter Anlage eins des Betäubungsmittelgesetzes fiel und nur mit einer „Ausnahmeerlaubnis zur Selbsttherapie mit Cannabis Flos“ erworben werden durfte. Seit der Gesetzesänderung Anfang März 2017 fällt medizinisches Cannabis unter Anlage drei und wurde dadurch ein „verkehrsfähiges Betäubungsmittel“. Deshalb sind ärztlich verordnete und in der Apotheke erworbene Medizinalhanfblüten verkehrsfähig und dürfen innerhalb des Schengenraums, zu dem auch die Schweiz als einziges Nicht-EU Mitglied gehört, mitgeführt werden.

Aus Ländern wie den Niederlanden, Italien, Tschechien oder Deutschland, wo Medizinalhanfblüten ebenso wie bei uns als verkehrsfähiges Arzneimittel gelten, können Patienten und Patientinnen ihren benötigten 30-Tage-Bedarf ins EU-Ausland mit sich führen. Hierzu müssen sie lediglich eine “Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens”, den so genannten Schengen-Schein, dabei haben. Das Dokument muss zuvor von der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt ausgestellt sowie dem zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Deshalb empfiehlt es sich, sich bereits ein paar Wochen vor Reiseantritt um den Schengen-Schein zu kümmern. 

Das Procedere ist genau wie bei den Fertigpräparaten, wobei auch bei Blüten die Wirkstoffmenge in Milligramm angegeben werden muss. So darf ein:e Patient:in, der/die zum Beispiel drei Gramm “Lemon Sherbet” mit 22 Prozent THC am Tag verschrieben bekommt, 90 Gramm Blüten aus der Apotheke mit sich führen. Zudem muss vermerkt sein, dass die 90 Gramm bei einem THC-Gehalt von 22 Prozent genau 18,48 Gramm THC enthalten. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für Fertigpräparate. Die Arznei sollte zudem im versiegelten Originalbehälter mitgeführt werden. Verschreibungspflichtige Betäubungsmittel wie Cannabis müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden, um einen Zugriff durch Dritte auszuschließen. Auch eine Aufforderung des Bordpersonals, das Handgepäck wegen Platzmangel kurzfristig im Gepäckraum verstauen zu lassen, verstieße gegen die Sorgfaltspflicht von Patienten und Patientinnen.

EU-Recht zufolge ist es also möglich, legal Cannabisblüten in Länder wie Österreich, Belgien oder Frankreich mitzunehmen, in denen diese aufgrund der jeweiligen gesetzlichen Lage selbst als Medizin noch komplett illegal sind. Bislang sind noch keine Fälle bekannt, bei denen Patienten oder Patientinnen bei Vorweisen der entsprechenden Dokumente strafrechtliche Konsequenzen erleiden mussten.

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes ändert sich auch der betäubungsmittelrechtliche Status von medizinischen Cannabisprodukten vom Betäubungsmittel zum verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Eine aktuelle Nachfrage beim BfarM hat ergeben, dass für die Mitnahme von Cannabis im Schengenraum jedoch weiterhin das gleiche Dokument wie zuvor benötigt wird. Denn beim kleinen und großen Grenzverkehr gilt weiterhin internationales, nicht deutsches Recht.

Medizinisches Cannabis aus der EU ausführen

Jetzt wird es komplizierter. Wer medizinisches Cannabis in ein Nicht-EU Land mitnehmen muss, kann den Export aus Deutschland mit diesem Formular beantragen, das zum Export eines 30-Tage-Bedarfs berechtigt. Parallel dazu muss sich der Patient oder die Patientin eine Import-Genehmigung des Ziellandes besorgen. Das funktioniert meist nur dann, wenn beide Länder über ein medizinisches Cannabisprogramm auf Bundesebene verfügen, da Einreiseformalitäten weltweit von Bundesbehörden kontrolliert werden. Für Jamaika oder Südafrika zum Beispiel ist das kein Problem, aber selbst Staaten mit medizinischem Cannabisgesetz erteilen nicht unbedingt eine Importgenehmigung für medizinisches Cannabis.

So erklärt das kanadische Gesundheitsministerium Health Canada auf Nachfrage, ein Import von medizinischem Cannabis für Patienten und Patientinnen könne nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel Palliativpatienten und -patientinnen genehmigt werden:

Es ist illegal, Cannabis in jeglicher Form, einschließlich Cannabidiol (CBD), über die kanadische Grenze zu bringen, auch wenn es für medizinische Zwecke bestimmt ist. Dies gilt sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise aus dem Land. Anträge auf eine reisebezogene Ausnahmegenehmigung gemäß dem Cannabisgesetz werden individuell geprüft. Nur unter seltenen und außergewöhnlichen Umständen, z. B. in palliativen Fällen, kann Health Canada eine Ausnahmegenehmigung erteilen, damit ein Reisender Cannabis für den individuellen medizinischen Gebrauch über die internationale Grenze bringen kann.“

Kanada lässt sowohl Einheimischen als auch Besuchern keine Möglichkeit, ihre Cannabis-Therapie auf Auslandsreisen fortzusetzen. Einzig Palliativpatienten und -patientinnen haben Aussicht auf eine Ausnahmegenehmigung zum Import, müssen diese aber lange im Voraus beantragen. Während kanadische Produzenten seit Jahren Exportlizenzen erhalten, um kanadische Blüten in die ganze Welt zu verkaufen, müssen Patienten und Patientinnen auf Reisen in Kanada Cannabis zum Freizeitkonsum kaufen, sich illegal versorgen oder die Therapie abbrechen. Denn auch Cannabis-Rezepte gibt es nur für in Kanada gemeldete Personen. Das führt zu der skurrilen Situation, dass selbst legal in Kanada angebaute Blüten, die von Patienten und Patientinnen in Deutschland legal in der Apotheke erworben werden, beim Re-Import illegal werden.

Ähnlich verhält es sich mit Israel. Trotz Exports nach Deutschland stehen Patienten und Patientinnen, die nach Israel reisen wollen, wie der sprichwörtliche Ochse vor dem Berg. Israels Gesundheitsministerium, das auch über ein medizinisches Cannabisprogramm verfügt, hat sich trotz mehrmaliger schriftlicher und telefonischer Anfragen nicht geäußert und bislang auch keinerlei Informationen zu medizinischem Cannabis auf Reisen veröffentlicht.

Kanada und Israel brauchen eine Lösung für Patienten und Patientinnen

Um sich nicht vorwerfen lassen zu müssen, wirtschaftliche Interessen stünden bei den Internationalen Regelungen zu medizinischem Cannabis über den Belangen und Bedürfnissen von Cannabis-Patienten und -Patientinnen, sollten Länder wie Israel oder Kanada schnell eine rechtsverbindliche Lösung finden, die die Mitnahme legal produzierter und erworbener Medizinalhanfblüten auch über Grenzen hinweg ermöglicht.

Südafrika und Jamaika hingegen sind sehr transparent. Beiden Ländern reicht das weiter oben erwähnte Dokument sowie eine Rezeptkopie der aktuellen Verordnung. Auch lassen beide eine Registrierung von Besucher:innen als Cannabis-Patienten und -Patientinnen vor. Voraussetzung dafür ist natürlich die Vorsprache bei einer Ärztin oder einem Arzt vor Ort.

Es gibt aber auch viele Länder wie zum Beispiel die Türkei oder Ägypten, die weder den Import von Medizinalhanfblüten noch den von Cannabis basierten Fertigarzneimitteln erlauben. Um zu erfahren, welche Regeln für den Import von medizinischem Cannabis gelten, ist es außerhalb des Schengen Raums in den Fällen unbedingt notwendig, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden vorab in Kontakt zu treten. Denn, anders als in Europa, wird der Besitz von Cannabis besonders im Nahen und Fernen Osten als schwere Straftat angesehen – mit allen Konsequenzen.

Vorsicht ist trotzdem geboten

Aber auch innerhalb des Schengenraums ist Vorsicht geboten. Das Schengen-Formular existiert lediglich in drei Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch). Sollten Zoll- oder Polizeibeamte den Inhalt und/oder die Beschriftung auf der Arzneimittelverpackung nicht verstehen, wird man bis zur Klärung des Sachverhalts schlimmstenfalls wegen illegalem Cannabisbesitz festgesetzt. Deshalb empfehle ich für Reisen in  Länder mit sehr strenger Cannabis-Gesetzgebung, wie zum Beispiel Griechenland oder Bulgarien, die Mitnahme einer beglaubigten Übersetzung des Mitnahme-Dokuments. Wer ganz sicher gehen möchte, lässt sich die Übersetzung noch einmal vom jeweiligen Konsulat beglaubigen.

Ein Tipp zum Schluss

Auch wenn der Import in Schengen-Länder und einige andere Staaten ohne ein Gesetz für Cannabis als Medizin legal ist, sollten sich Patienten und Patientinnen dort beim Konsum bedeckt halten. Denn weder Polizei noch die Bevölkerung kennen diese Ausnahme für Cannabis-Patienten und Patientinnen aus anderen EU-Ländern im Regelfall. Man geht erst einmal davon aus, dass es sich um Freizeitkonsum und -besitz handelt. Ohne Sprachkenntnisse und einem für Beamte fremdsprachigen Dokument in der Hand, haben Patienten und Patientinnen eine äußerst schlechte Verhandlungsbasis. Das mehrstündige Procedere zur Abklärung des legalen Status kann sehr unangenehm und zeitraubend sein. Deshalb ist es in solchen Ländern ratsam, die Medizin außerhalb der Seh- und Riechweite anderer einzunehmen.


Hinweis: Grundsätzlich spiegeln namentlich gekennzeichnete Beiträge nicht immer die Positionen von avaay und/oder der Sanity Group wider, sondern sind Ausdruck der pluralistischen Perspektiven und Ansätze der Autor:innen im Rahmen einer modernen Cannabis-(Drogen)-Politik/Thematik.

Was das neue Cannabis-Gesetz für Patient:innen bedeutet

Das neue Cannabisgesetz tritt voraussichtlich im April 2024 in Kraft. Obwohl es im Gesetz maßgeblich um Freizeitkonsum, Eigenanbau sowie Cannabis Clubs geht, wird sich auch für Cannabis-Patient:innen einiges ändern. Denn mit dem Wegfall von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz verliert auch medizinisches Cannabis seine Klassifikation als Betäubungsmittel, wodurch nicht nur die Verordnung für alle Seiten etwas unkomplizierter wird.

Cannabis-Rezepte werden dann für Kassenpatient:innen in Form des rosa Standardrezeptes ausgestellt. Für Selbstzahlende werden blaue Privatrezepte ausgestellt.  Die Gültigkeit verlängert sich damit von 7 auf 28 Tage, Privatrezepte für medizinisches Cannabis werden mit Inkrafttreten des Gesetzes sogar drei Monate gültig sein. Allerdings werden Medizinalblüten auch nach Gesetzesreform kein Fertigarzneimittel sein, sondern bleiben zumindest vorerst eine Rezeptursubstanz.

Ein E-Rezept spart Wege

Sobald medizinisches Cannabis kein Betäubungsmittel mehr ist, wird es auch möglich sein, Cannabis-basierte Arzneimittel auf E-Rezept zu erhalten. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten der E-Rezept Verordnung seit März 2023 können sich Cannabis-Patientinnen und -Patienten zukünftig viele Wege und somit auch eine Menge Zeit sparen. Denn beim seit Januar 2024 obligatorischen E-Rezept sind sogenannte Wiederholungsrezepte möglich. Die Grundlage hierfür wurde bereits 2020 mit Inkrafttreten Änderungen im  V. Sozialgesetzbuchs aus dem Jahr 2020 geschaffen. Auf dessen Grundlage können Ärztinnen und Ärzte mit Einführung des elektronischen Rezepts Wiederholungsrezepte mit Ausnahme von Betäbungsmittel (BTM)-Rezepten auch elektronisch ausstellen. Patientinnen und Patienten, die regelmäßig die gleichen Wirkstoffe oder Präparate brauchen, dürfen Ärztinnen und  Ärzten bis zu vier sogenannte E-Rezept-Token ausstellen. Das unterteilt eine Mehrfachverordnung in bis zu vier eigenständige Teile. Später einzulösende Teile der Mehrfachverordnung bleiben bis zum auf dem Rezept vermerkten Zeitraum gesperrt. Die eigenständigen Token können innerhalb der Einlösefrist auch in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden.

In der Praxis heißt das, dass sich gut eingestellte, langjährige Cannabis-Patientinnen und -Patienten den monatlichen Weg zur Rezeptabholung mithilfe des E-Rezepts dann sparen und sich alle Beteiligten auf die wirklich wichtigen, persönlichen Termine zur Gesundheitsvorsorge und -erhaltung konzentrieren können. Kassenpatientinnen und -patienten müssen seit dem 01.01.2024 verpflichtend ein E-Rezept ausgestellt bekommen. Wer Papier bevorzugt, kann sich das E-Rezept auch weiterhin wie ein herkömmliches Rezept ausdrucken lassen. Bei Privatrezepten war die technische Umstellung zum 01.01.2024 anscheinend so schwierig, dass es hier eine Übergangsfrist für Ärztinnen und Ärzte und Kassen gibt. Doch auch hier bieten bereits viele Praxen und Kassen die Option des E-Rezepts an.

Auch die Lagerung wird für die Apotheken unkomplizierter, weil medizinische Cannabisprodukte nicht mehr in einem Betäubungsmittelschrank gelagert werden müssen. Die Lagerung als normales Medikament ist im Vergleich zur BTM-Lagerung platz- und kostensparender. Auch der Transport, Versand und die Dokumentation von Medizinalcannabis werden ohne betäubungsmittelrechtliche Bestimmungen unkomplizierter und somit günstiger.

Sind die Präparate untereinander austauschbar?

Außerhalb des BTM-Bereichs bieten Rezepte auch die Möglichkeit einer relativ einfachen „Aut Idem“-Verordnung. Das lateinische "Aut idem" heißt zu Deutsch "oder das Gleiche".

Bisher durften Apotheken bei medizinischem Cannabis nur das Präparat wechseln, wenn das verordnete nicht lieferbar war. Dazu bedarf es einer dokumentierten Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt und einer nachträglichen Änderung des Rezeptformulars. Bei einer „Aut Idem“-Verordnung außerhalb des BTM-Bereichs kann die Apotheke das Präparat einfacher wechseln. Setzt die Ärztin oder der Arzt hier sein Kreuz, darf die Apotheke statt eines von der Ärztin oder dem Arzt verordneten Arzneimittels ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat an die Patienten oder den Patienten abgeben.

Im Falle einer Kassenverordnung muss das gewählte Arzneimittel im Vergleich zum ursprünglich verordneten wirtschaftlich sein, bei Privatpatientinnen und -patienten ist die Wirtschaftlichkeit ohnehin Sache der Patientin oder des Patienten. Denn es gibt für Privatversicherte keine Verpflichtung, eine kostengünstigere Alternative zu wählen. Sie können frei nach den für sie wichtigen Kriterien wie Preis, Handhabbarkeit oder Verträglichkeit entscheiden, welches geeignete Arzneimittel sie nehmen möchten.

Auch die Möglichkeit eines Rezepts für Cannabisblüten lediglich unter Angabe der Gehalte an Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) könnte zukünftig intensiver genutzt werden.

Eine solche Verordnung ist im Prinzip auch jetzt schon möglich, wird aber aufgrund der komplizierten und zeitaufwändigen “Aut-Idem”-Voraussetzungen bei Cannabis selten ausgestellt.

Auf die Frage, ob die Ärzteschaft eher spezifische Sorten oder allgemein Cannabisblüten unter Angabe des THC- und CBD-Gehalts verordnen werden, antwortete der damalige Präsident Andreas Kiefer der Apothekenkammer der Pharmazeutischen Zeitung bereits im März 2017 :

Beides ist möglich. Entscheidend ist, dass die Verordnung eindeutig ist. Der Apotheker muss im Rahmen der Plausibilitätsprüfung verstehen, was gemeint ist. Die Ärzteschaft und die Bundesopiumstelle empfehlen eine Sortenverordnung. Damit sind die Gehalte an Cannabinoiden eindeutig bestimmt.[…]“ [Quelle].

Das war 2017, als es noch sehr wenige Cannabis basierte Medizinalprodukte gab. Angesichts der vielen unterschiedlichen Präparate und Sorten, die heute verordnet werden können, wird die Nutzung dieser Möglichkeit auch für alle Beteiligten immer interessanter. Denn das ermöglicht besonders Patientinnen und Patienten und Apotheken mehr Flexibilität sowie eine umfassendere Beratung vor Ort als derzeit möglich.

Solange Cannabis gesetzlich noch als Betäubungsmittel eingestuft ist, bleibt es jedoch abzuwarten, welche Rolle die Austauschbarkeit bei medizinischem Cannabis künftig spielen wird. Denn hier spielen auch mit den Kassen bereits ausgehandelte, noch zu schließende Rabattverträge sowie der Status von medizinischen Cannabisblüten als Rezeptursubstanz eine entscheidende Rolle. Auf diese beiden Faktoren hat das neue Gesetz keinen messbaren Einfluss.

Auch am Prozedere der Kostenübernahme für medizinisches Cannabis wird das Gesetz nichts ändern. Selbst ohne die Klassifizierung als Betäubungsmittel ist medizinisches Cannabis meist nur eine Option für die gesetzlichen Kassen, wenn schulmedizinisch alle Alternativen, inklusive verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel, ausgeschöpft sind.

Dürfen Patienten und Patientinnen auch kiffen und anbauen?

Cannabis-Patientinnen und -Patienten sind aber auch Mitbürger:innen, die, zumindest theoretisch, mit Inkrafttreten des Gesetzes, Cannabis zum Freizeitkonsum für den Eigenbedarf anbauen und besitzen dürfen. Auch eine Clubmitgliedschaft kann nicht aufgrund des Patientinnen- bzw. Patienten-Status verwehrt oder in Frage gestellt werden. Ebenso ist der Konsum von Cannabis zum Freizeitkonsum, zumindest strafrechtlich, auch für Patientinnen und Patienten nicht relevant – aber: Auch wenn Cannabis kein BTM mehr ist, sind Patientinnen und Patienten nach wie vor zur Compliance verpflichtet. Darunter versteht man die Mitarbeit und Kooperation der Patientin bzw. des Patienten bei einer medizinischen Behandlung, zum Beispiel durch Einhalten von Verhaltensregeln wie das genaue Einhalten der ärztlichen Verordnung. Das ist bei zusätzlichem Freizeitkonsum in den meisten Fällen nicht möglich. Denn eine Ärztin oder ein Arzt darf Patientinnen und Patienten nicht empfehlen, medizinisches durch selbst angebautes oder im Club erhaltenes Cannabis zu ersetzen. Das entspricht nicht den strengen medizinischen Standards und darf deshalb auch nicht ersatzweise angewendet werden.

Cannabis-Patientinnen und Patienten brauchen meist höhere Dosen als Menschen, die Cannabis ab und an zur Entspannung konsumieren. Sie könnten bei zusätzlichem oder gar regelmäßigem Freizeitkonsum ihre Toleranz steigern und so die Therapie beeinflussen.

Ob man als Cannabis-Patientin auch mal Cannabis zum Vergnügen rauchen darf und unter welchen Umständen das sein könnte, ist keine Frage des Strafrechts mehr, sondern vielmehr eine des gesunden Menschenverstandes. Schließlich ist es auch kein Verbrechen, entgegen dem ärztlichen Rat Medikamente und Alkohol zu mischen. Trotzdem ist es in den meisten Fällen ungesund und nicht selten sogar lebensgefährlich. Wer es trotzdem macht, ist mit dem Tragen der gesundheitlichen Konsequenzen ohnehin gestraft genug.*

Wie sich ein:e Patient:in in Zukunft gegenüber legalem Cannabis zum Freizeitkonsum verhalten soll, muss schlussendlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt entscheiden. Nur Mediziner:innen können anhand von Faktoren wie Therapiedauer, individueller Dosierung, dem Krankheitsbild und anderen Parametern der Cannabis-Therapie entscheiden, ob man als Patient:in auch mal einen dampfen darf oder besser die Finger davon lässt. Ohne eine solche Absprache wäre der Freizeitkonsum von Patientinnen und Patienten zwar keine Straftat, aber ein Hinweis auf mangelnde Compliance. Eine solche Non-Compliance ist für viele Mediziner:innen bereits heute ein guter Grund, eine Therapie zu beenden oder wenigstens infrage zu stellen. Damit es gar nicht so weit kommt, sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt jederzeit wissen, was ihr:e/sein:e Patient:in neben der Therapie einnimmt. Denn ohne Angst vor Strafverfolgung oder Stigmatisierung ist es eben viel einfacher, offen und ehrlich zu bleiben.


Hinweis: Teile dieses Artikels geben die Meinung des Autoren – nicht die des Unternehmens – wieder.

Part 2: Das Kap der Grünen Hoffnung – Die Produktion von medizinischem Cannabis in Südafrika

Nach meinem Besuch einer Medical Dispensary sollten ein paar tiefere Einblicke in die Produktion von medizinischem Cannabis am Kap das zweite Highlight meiner Südafrika-Reise im Frühjahr 2024 werden. Vor den Toren der Kapmetropole hat die Firma Chronico ihren Sitz. Als einer der ersten Produzenten des Landes baut Chronico seit 2021 medizinisches Cannabis an. Unser Weg in die heiligen Hallen führt über die Obstfarm, auf der Chronicos Partner, die Familie van der Merwe, seit 1743 Obstanbau betreibt.

Chronico – Medizinisches Cannabis aus Überzeugung

Nach erfolgreicher Passage der Sicherheitsschleuse werden wir vom gesamten Chronico-Team herzlich empfangen. Auf meine Frage, wieso man neben Obst und Gemüse seit 2021 denn auch medizinisches Cannabis anbaue, erklärt mir Chronico-Chef James:

Ich bin selbst von medizinischem Cannabis überzeugt und glaube fest an dessen Vorteile. Vor etwas mehr als drei Jahren haben die Familie van der Merwe und ich uns kennengelernt, um danach den Anbau von medizinischem Cannabis als Zusatzmodul zum bestehenden, landwirtschaftlichen Betrieb aufzubauen. Die Farm hier baut eigentlich Zitrusfrüchte an, die wir Naches nennen. Bei Euch heißen die Mandarinen. Mit Terpenen kennen wir uns also aus.“

Genug geredet. Ich will jetzt selbst sehen, wie hier „Blueberry Haze“, „Slurricane“ oder „Black Cherry Punch“ gedeihen. James bittet seine Chefgärtner Josh und Saul, mit mir eine Runde durch die Anlage zu drehen. Saul stammt aus der Gegend und erklärt mir auf dem Weg in die Facility, dass in der Region ein ähnliches Klima wie in Kalifornien herrsche. Es ähnele dem mediterranen Klima und sei für Cannabis perfekt. Die trockene Luft, viel Sonne und ein fruchtbarer Boden machen die Kapregion ohnehin zu einer der fruchtbarsten Gegenden weltweit.

Zum Anbau von medizinischem Cannabis bedarf es einer soliden Grundlage, die James und Saul im Gewächshaus für Mutterpflanzen und deren Ableger schaffen. Hier erfahre ich auch, dass sowohl unter Kunstlicht als auch unter Sonnenlicht angebaut wird. Das Kunstlicht geht erst dann an, wenn die Sonne nicht mehr genug Licht liefert. Mutterpflanzen und Stecklinge werden jedoch zu 100 Prozent unter Kunstlicht angebaut. In der vegetativen Sektion von Chronico versuchen Seth und Saul, äußere Einflüsse so gering wie möglich zu halten und haben sich deshalb für Kunstlicht entschieden. Chronico verwendet noch kein Saatgut, sondern nutzt Ableger als Grundlage der eigenen Produktion.

„In Zukunft werden wir definitiv auch zertifizierte Samen nutzen, um unsere eigenen Sorten zu entwickeln. Wir werden Phenotypen selektieren und solche Sachen. Aber derzeit, ich nenne es mal in unserer Orientierungsphase, ist es viel einfacher und unkomplizierter, mit Ablegern zu arbeiten. Im Moment haben wir hier eine „Slurricane“ und die „Black Cherry Punch“ und ein paar „Blueberry Haze“. Wir lassen unsere Mutterpflanzen nicht zu alt werden. Hier wird alle paar Monate geräumt und wir fangen von vorne an. Zum besseren Wachstum und zur Schädlings- sowie Pilzprophylaxe nutzen wir eine Kombination aus nützlichen Pilz- und Bakterienkulturen sowie Nützlingen.“

Die Mutterpflanzen und Ableger der Chronico-Strains sind wirklich beeindruckend und bei Patienten und Patientinnen in Deutschland, Australien und Südafrika so begehrt, dass man mit der Produktion kaum hinterherkommt. Deshalb können mir Seth und Saul zum Zeitpunkt meines Besuchs leider keine blühenden Medizinal-Cannabispflanzen zeigen.

FarmaGrowers – Nachhaltiger High Tech Anbau der Extraklasse

Die bekomme ich dafür 1400 Kilometer weiter nördlich beim nächsten Stopp in der Nähe von Johannesburg zu sehen. Hier treffe ich Marc, den Senior-Grower von Farmagrowers.

Vorm Betreten der Produktionsanlage muss ich pusten, damit sich das Drehkreuz öffnet. Mein Begleiter klärt mich auf: „Pusten ist in sensiblen Bereichen jedes südafrikanisches Betriebs Standard.“ Bevor ich mit bestätigten 0,0 Promille endlich zu den Pflanzen darf, versorgt mich Marc eben jenen sterilen Klamotten aus, die bei der Medizinal-Cannabis Produktion weltweit vorgeschrieben sind.

Frisch umgezogen treffen wir dann auf die ersten blühenden Hanfdamen. Das Team ist gerade dabei, Netze über den Köpfen der „Critical Kush“ zu spannen. Denn kurz vor der Ernte werden die Topbuds so schwer und voluminös, dass sie ohne die Netze ins Schwanken geraten oder schlimmstenfalls abknicken könnten. Ein anderer Teil des Teams ist dabei, die großen Blätter von den Stielen zu entfernen. Beim so genannten Ausgeizen werden in der Blütephase immer wieder Blätter und Triebe von der Pflanze entfernt, die nicht optimal mit Licht versorgt werden. So stellt man sicher, dass sich die verbleibenden Triebe optimal entwickeln. „Zudem fördert es die Luftzirkulation sowie ein gleichmäßiges Cannabinoidprofil“ erklärt mir der Senior-Grower der Farmagrower.

Hybrid-Technik – Viel Licht und niedrige Energiekosten

Wir befinden uns hier in einem Hybrid-Gewächshaus, wo sowohl Sonnen- als auch Kunstlicht verwendet wird. Unterschreitet das Sonnenlicht einen gewissen Wert, schalten sich automatisch LED-Lampen mit einer Leistung von 150 Watt/m² hinzu. So kommen beim Anbau der FarmaGrowers-Strains durchschnittlich 25 Prozent Kunstlicht zum Einsatz. Im Sommer ist es weniger, im Winter etwas mehr. Der Strom für die Gewächshäuser wird von einer Solaranlage auf dem Betriebsgelände erzeugt. Das sei, so Marc, nicht nur nachhaltig, sondern senke die Kosten immens. Marc erklärt mir auch, dass der Ertrag und die Qualität sehr stark von der Lichtmenge abhingen und sein Team deshalb eine möglichst hohe, tägliche Lichtmenge für die Pflanzen anstrebe: “Ganz einfach, Cannabis liebt Licht“, erfahre ich auf dem Weg in den nächsten Raum.

Dort angekommen, rieche ich das Terpenprofil der „Royal Gorilla“ sogar durch die obligatorische Schutzmaske. Jede Pflanze hat vier bis sechs Topbuds, die zu 100 Prozent mit Kunstlicht bestrahlt werden. Anders als im vorherigen Raum handelt es sich hier um ein reines Indoor-Gewächshaus. Die Pflanzen blühen seit sechs Wochen und sollen in gut zwei Wochen geerntet werden. Auch in diesem Raum hat das Team im unteren Bereich ordentlich ausgegeizt, damit sich die oberen Medizinalblüten gleichmäßiger entwickeln.

„Wenn die unteren Blüten nicht die gleiche Menge an Licht bekommen wie die oberen, entwickeln sie ein anderes Cannabinoidprofil. Um dieses Problem zu lösen, entfernen wir sie einfach. Wir nutzen die Pflanzenenergie lieber für die großen Topbuds,“ erklärt mein Gegenüber.

Künstliche Cannabis-Intelligenz in der Schaltzentrale

Unsere nächste Station ist der Kontrollraum. Hier werden alle Parameter, die während des Anbauprozesses wichtig sind, eingestellt, geändert und kontrolliert. Ein System steuert die gesamte aeroponische Hardware, also die Bewässerung und die Nährstoffmischung für alle Räume. Ein zweites System steuert Licht, Klima sowie die CO2-Zufuhr in den Gewächshäusern. Von hier aus kann man auch den Zustand jeder einzelnen Pflanze checken und eventuelle Mängel oder Probleme so sehr früh erkennen.

„Ich verbringe hier eine Menge Zeit“, erzählt Marc. Er ist der Guardian Grow Manager, mit dem wir von hier aus einen Blick auf den Blühraum werfen können. “Da werden alle sieben Reihen von Raum eins angezeigt: Der EC- und pH-Wert, die Wassertemperatur, der Wasserdruck, Raumumgebung. Dadurch können wir uns jede Reihe aussuchen, um zu sehen, was dort gerade passiert. Wir können auch noch einen Schritt weiter und in den Wachstumsplan für genau diese Reihe gehen. Wie du siehst, können mit dem Tool sämtliche Zyklen programmiert werden – Woche eins, Woche zwei, Woche drei und so weiter. Wer will, kann es noch weiter aufschlüsseln.“

Ich kann die Begeisterung für das High-Tech Setup meines Tour-Guides förmlich spüren und muss ihn ein wenig drängeln, mir die Pumpstation zu zeigen. Dort angekommen stehen wir vor einer riesigen Umkehrosmose-Anlage, die mit einem Hochdruck-Pumpensystem verbunden ist. Die Umkehrosmose-Anlage entsalzt und filtert das Wasser, damit die Pflanzen mit einer für sie optimalen Nährstoffkombination versorgt werden können. Von hier aus werden zwei Gewächshäuser und zwei Indoor-Hallen mit Wasser und Nährstoffen versorgt. Da Cannabis in seinen unterschiedlichen Entwicklungsstadien verschiedene Nährstoffe benötigt, muss jeder Pflanzraum mit einer individuellen Nährlösung versorgt werden. Das passiert mithilfe von Dosierpumpen und Messgeräten, die vom zuvor besuchten Kontrollraum aus gesteuert werden. Nach unserer kurzen Stippvisite in der Pumpstation bekomme ich zum ersten Mal das fast fertige Produkt zu Gesicht.

Fachkräfte mit Adleraugen und flinken Fingern

Im Trimraum werden die zuvor geernteten Pflanzen von großen Blättern und den Stielen getrennt. Zum Grobschnitt verwenden die Mitarbeiter:innen einen so genannten Trimmer, der dem Team einen Berg Arbeit abnimmt. Ich möchte von Marc wissen, wieso sein Team hier erst maschinell und danach per Hand trimmt.

„Es gibt immer ein paar Blätter, Stiele oder andere Anomalien, die die Maschine dran gelassen hat. Man kann den Trimmer so einstellen, dass er nicht so viel abnimmt und ähnlich wie von Hand trimmt, also weniger rabiat mit den Blüten umgeht. Mit dieser Starthilfe schaffen wir eine ganze Charge, einen ganzen Raum in etwa sechs Stunden.“

Nach dem maschinellen Trim werfen die Teammitglieder einen letzten Blick auf jede einzelne Blüte und arbeiten, falls notwendig, nach. So wird sichergestellt, dass weder Blätter noch andere, unerwünschte Anhaftungen ins Produkt gelangen. Danach werden Trimreste und das Produkt getrennt. Die immer noch potenten Reste werden mithilfe eines Filterbeutels an der Seite aufgefangen. Dann wird das notwendige Extraktions-Zertifikat bei den Behörden beantragt. Sobald das da ist, wird der Trim zur Extraktion an eine andere Firma verschickt.

Die frisch geernteten Medizinalblüten kommen nach dem Trimvorgang in den Trockenraum. Den möchte ich als krönenden Abschluss meiner Tour auf jeden Fall einmal sehen. Marc erklärt mir, dass ich ihn gerne ansehen darf – allerdings nur in leerem Zustand.

„Ich wünschte, ich hätte fertig getrocknete Blüten zum Zeigen. Aber derzeit ist die Nachfrage höher als die Produktion und deshalb hängen gerade keine Pflanzen da.“

Eine schonende Trocknung braucht Zeit

Ich erfahre, dass die frischen Pflanzen ungefähr zwei Wochen bei 16 Grad Raumtemperatur und einer Luftfeuchtigkeit von 55 Prozent trocknen. Die langsame Trocknung bei niedrigen Temperaturen schont die Terpene. Nach dem Trocknen werden die Blüten im Lagerraum in Plastikfässern noch ein bis zwei Wochen gecured – also regelmäßig gelüftet und gewendet. Denn erst während des Curing-Prozesses entfaltet Cannabis das volle Spektrum seiner Terpene und somit den sortentypischen Geschmack und Geruch.

Bevor mein Rundgang zu Ende geht, möchte ich von meinem Gegenüber noch erfahren, wo man lernt, so gut wie er Cannabis anzubauen. Ist ja schließlich selbst in den Ländern, die medizinisches Cannabis produzieren, kein Lehrberuf.

„Ich würde mich einen Autodidakten nennen. Ich baue seit etwa 15 Jahren Cannabis an, die letzten vier im kommerziellen Maßstab. Ich habe mich schon immer für Cannabis interessiert. Es ist eine Pflanze, die sich auf so mannigfaltige Arten selbst ausdrückt. All die verschiedene Terpenprofile, die unterschiedlichen Phänotypen und Pflanzenstrukturen. Man kann behaupten, ich bin etwas besessen vom Cannabisanbau. Das treibt mich an, immer wieder und wieder neue Samen keimen zu lassen, nach neuen Sorten zu suchen und einfach das bestmögliche, medizinische Cannabis anzubauen.“

Marc hat mir heute eine wirklich beachtliche Anlage gezeigt. Sein Wissen und seine Fähigkeiten sind so beeindruckend, dass er mittlerweile ein gefragter Mann ist. Der Flieger, der ihn zum nächsten medizinischen Cannabis-Projekt auf die andere Seite des Globus bringt, geht in zwei Stunden. Ich verabschiede mich von Marc, wünsche ihm einen guten Flug und viel Erfolg bei seinen kommenden Cannabis-Großprojekten.

Wie grün ist die Zukunft Südafrikas?

Ich habe mittlerweile Produktionsanlagen für medizinisches Cannabis auf drei Kontinenten besucht. Südafrikas Branche hat mich hinsichtlich der Professionalität und Qualität der Produkte sehr positiv überrascht. Hier treffen europäische Gründlichkeit und Standards beim Anbau auf die Experimentierfreudigkeit und Sortenvielfalt der kanadischen und der US-Westküste. Das Klima eignet sich zudem perfekt für den Anbau von Cannabis, Solarenergie gibt es im Überfluss und auch Behörden und Regierung sind bereit, den rechtlichen Rahmen im Sinne von Patienten und Patientinnen sowie Produzenten und Produzentinnen zu gestalten. Südafrika ist heute schon ein Hotspot auf der Weltkarte für medizinisches Cannabis.


Hinweis: Grundsätzlich spiegeln namentlich gekennzeichnete Beiträge nicht immer die Positionen von avaay und/oder der Sanity Group wider, sondern sind Ausdruck der pluralistischen Perspektiven und Ansätze der Autor:innen im Rahmen einer modernen Cannabis-(Drogen)-Politik/Thematik.

Part 1: Das Kap der Grünen Hoffnung – Südafrika setzt voll auf Cannabis

Nicht einmal 12 Stunden nach der Landung in Kapstadt sitze ich in einem Cannabis Social Club für Patienten und Patientinnen. Sieht aus und klingt, zumindest wenn die Locals ihre Medizin am Tresen ordern, fast wie in Amsterdam. Denn Afrikaans hört sich fast an wie niederländisch und ist am Westkap die meist gesprochene der 11 südafrikanischen Amtssprachen.

Die Sortenauswahl ist immens und dank meiner Dokumente, die meinen Status als Deutscher Cannabis-Patient belegen, darf ich die Medizin hier auch probieren. Bis 2022 gab es in Südafrika auch Cannabis Social Clubs für Erwachsene ohne medizinische Verordnung. Doch seit einem höchstrichterlichen Urteil von 2022 dürfen Cannabis Social Clubs in Südafrika nur Patienten und Patientinnen aufnehmen, die Vereine für Freizeit-Cannaseur:innen wurden über Nacht illegal. Der Hintergrund der bis heute relativ unklaren Rechtslage rund um Cannabis ist ein Urteil des südafrikanischen Verfassungsgerichts aus dem Jahre 2018. Damals wurden Konsum, Anbau und Besitz für den Eigenkonsum über Nacht legal – allerdings ohne definiert zu haben, wie viel Gras man besitzen oder anbauen darf. Die Regierung wurde im Zuge dieses Urteils zudem verpflichtet, Cannabis innerhalb der nächsten Jahre irgendwie zu regulieren. Doch wie fast überall auf der Welt waren die Betroffenen schneller als die Regierung und so schossen nach dem Urteil Cannabis Social Clubs wie Pilze aus dem Boden. Parallel dazu fing die südafrikanische Regierung an, Anbaulizenzen für medizinisches Cannabis zu verteilen, bevor es wirklich legale und regulierte Vertriebswege dafür gab.

Nach dem Club-Verbot von 2022 bekamen die bereits bestehenden Clubs die Möglichkeit, als medizinische Cannabis Clubs weiter und – statt in einer Grauzone – in einem von den Gesundheitsbehörden vorgegebenen Rahmen zu agieren. Denn die südafrikanische Cannabis-Agentur hatte im Rahmen der Lizenzvergabe glatt vergessen, dass medizinisches Cannabis auch Vertriebswege auf nationaler Ebene braucht. Wieso also nicht aus der Not der über Nacht illegalen Clubs eine Tugend machen, indem man mithilfe deren Infrastruktur Patienten und Patientinnen versorgt? Denn das Modell in Südafrika hatte von Anfang an ein grundlegendes Problem.

Die SAHPRA (South African Health Products Regulatory Authority) hatte sich in der Hoffnung auf ausländische Investoren auf große Exportvolumina fokussiert, während Patienten und Patientinnen vor Ort von Anfang an Schwierigkeiten hatten, in Südafrika angebautes, medizinisches Cannabis legal zu beziehen.

Mittlerweile kooperiert die Cannabis Agentur in Südafrika mit zahlreichen medizinischen Cannabis Clubs. Die Clubs helfen den Patienten und Patientinnen bei der Arztsuche und stellen den Kontakt zur SAHPRA her. Der Rest ist meist Formsache, Patienten und Patientinnen können so im Durchschnitt ein bis drei Tage nach der ärztlichen Diagnose Medizinalblüten von dem Club beziehen, der Ihren Antrag bei der SAHPRA eingereicht hat. Klingt unkompliziert und so sollte ein Besuch in einem Club für Cannabis-Patienten und -Patientinnen zeigen, wie diese in Südafrika mit legaler Medizin versorgt werden.

Ein Besuch bei den 420 Doctors

Während ich meine eigene Medizin aus Deutschland dank einer deutschen Export- und einer südafrikanischen Importgenehmigung mitnehmen durfte, hat sich mein Reisebegleiter in der Hoffnung auf südafrikanische Medizin die zeitraubende Antragstellung gespart und auf eine schnelle Lösung vor Ort gesetzt. Die sollte dann in Form der 420 Doctors nicht lange auf sich warten lassen. Nachdem Gründer Leon ursprünglich einen Cannabis-Club betrieben hatte, wurde die Rechtslage 2022 so unsicher, dass er sich zu einer Zusammenarbeit mit der SAHPRA entschloss.

Die Räumlichkeiten des Clubs erinnern an US-amerikanische Abgabestellen. Die Auswahl ist immens, zur Zeit unseres Besuchs im Frühjahr 2023 können Patienten und Patientinnen unter mehr als 20 Sorten mit SAHPRA-Siegel auswählen. Meine Reisebegleitung muss als allererstes einen Antrag ausfüllen, der postwendend an einen von der SAHPRA lizenzierten Arzt geschickt wird.

Moderate Preise – Hohe Qualität

Die Preise für medizinisches Cannabis sind aufgrund des Lohngefüges niedriger als in Europa. Ein Gramm kostet zwischen 2,50 und 10 Euro. Die Qualität ist ähnlich, auch wenn die Produktionsparameter in der EU noch ein wenig strenger sind als am Kap. Doch die südafrikanische Cannabis-Industrie wächst mit ihren Aufgaben und verfügt mittlerweile über internationale Standards. Hinzu kommt das für Cannabis perfekte Klima sowie der kulturelle Aspekt. Anders als Marihuana in der Bundesrepublik oder der DDR war „Dagga“ in Südafrika nie das Hippiekraut einer ungeliebten Randgruppe, sondern seit grauer Vorzeit Volksdroge. Das hat auch das Gericht in seinem wegweisenden Urteil von 2018 anerkannt. Und anders als in den meisten EU-Ländern ist der Konsum von Dagga zu 100 Prozent entkriminalisiert. Dort, wo Zigaretten geraucht werden, darf auch gekifft werden, die Eigenbedarfsregelung ist zudem sehr liberal. Als Eigenbedarf gilt gemeinhin alles, was in eine Schachtel für den persönlichen Bedarf passt – Hauptsache es deutet nichts auf Verkauf und Weitergabe hin. Die Größe der Schachtel spielt da eher eine Nebenrolle, auch eine genaue Definition, wie viel Gramm als Eigenbedarf durchgehen, sucht man vergeblich.

Mein Begleiter wird kurz nach unserem Club-Besuch von der SAHPRA mit der Bitte angeschrieben, der Ärztin seine deutschen Unterlagen zukommen zu lassen. Einen Tag und ein Telefonat später ist mein Reisepartner südafrikanischer Cannabispatient. Beim nächsten Besuch der 420 Doctors entscheidet er sich im Rahmen einer olfaktorischen Prüfung der zahlreichen Medizinalblüten, seine Therapie mit „Apple Jax“ und „Fight Club“ fortzusetzen. 420-Inhaber Leon erklärt mir derweil, dass für Extrakte sogar eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich sei. Anders als in Deutschland sei die bei Blüten aber grundsätzlich nicht möglich. Auf meine Frage, wo man denn als Patient ungestört konsumieren könne, lotst mich Club-Gründer Leon einen Raum weiter.

Hier bauen wir gerade unsere Vapo-Lounge. In medizinischen Clubs darf natürlich nicht geraucht, sondern nur vaporisiert werden,“ erklärt mir der cannafine Jungunternehmer aus Kapstadt.

Das Einnehmen der Medizin außerhalb der Clubs ist, anders als in einigen US-Bundesstaaten oder in Spanien, jedoch auch kein Problem. Denn der Konsum von Cannabis, egal ob medizinisch oder zum Spaß, ist dem Rauchen von Kippen rechtlich gleichgestellt. Deshalb findet in Südafrika jede:r einen ruhigen Ort, ungestört seine oder ihre Medizin einzunehmen – unabhängig von der Applikationsform“, berichtet Leon weiter.

Nachdem der wichtigste Punkt nach der Ankunft jetzt abgehakt ist, folgen wir Leons Tipp und machen der Kapstädter Cannabis-Messe unsere Aufwartung. Denn die findet, ohne dass wir es vorher mitbekommen haben, genau an dem Wochenende unseres Besuchs in der Kapregion statt.

Südafrikas Cannabis-Industrie verharrt in den Startlöchern

Zwei Uber später finden wir uns im Sun Convention Center als Gäste der CannabisExpo wieder. Rein äußerlich unterscheidet sich das Event nicht von europäischen Hanfmessen: Speziallampen zum Anbau, Düngerhersteller, Longpaper-Stände und Cannabis-Aktive dominieren die Gänge, aber auch unsere Freunde von den 420 Doctors sind mit einem Stand vertreten. Die Präsenz der SAHPRA überrascht mich dann doch ein wenig – weil sich unsere Cannabis-Agentur wohl kaum auf der Mary-Jane oder der Cannafair blicken lassen würde. Doch der Stand der Cannabis-Agentur auf einem 420-Event steht auch für Aufbruchsstimmung und Pioniergeist, der an jedem einzelnen Stand in Kapstadt zu spüren ist.

Ich treffe Silas Howarth, der die erste Cannabis-Fachmesse Südafrikas auf die Beine gestellt hat, und möchte von ihm mehr über die Entwicklung der südafrikanischen Cannabis-Industrie wissen.

Die erste Expo gab es 2018 in unserer Hauptstadt Pretoria, dann kamen Kapstadt, Johannesburg und Durban. Seitdem gibt es hier (in Südafrika) insgesamt drei Expos im Jahr. Wir hatten ziemliches Glück. Nachdem wir unser erstes Event das ganze Jahr über geplant hatten und im September 2018 das Urteil (red. Anmerkung: zur Verfassungswidrigkeit des Cannabis-Verbots in Südafrika) gesprochen wurde, fand unsere Veranstaltung nur einen Monat später statt. Damit waren wir die erste Veranstaltung dieser Art, die in diesen aufregenden Zeiten stattgefunden hat.

Wenn man in der Öffentlichkeit darauf pochen kann, dass Cannabis legal ist und Leute wirklich auch zuhause rauchen dürfen, fragt sich die Öffentlichkeit auch: „Gibt es da schon eine Branche?“

Und genau zu diesem Zeitpunkt fand die erste Expo statt.“

Silas Howarth im Gespräch mit Michael Knodt

Ich schildere Silas meine Befürchtungen, dass so lockere, aber unklare Regeln zum Freizeitkonsum doch schlussendlich in einer schwer zu kontrollierenden Grauzone enden könnten.

Es besteht bereits eine riesige Grauzone. Das ist einer der Bereiche, in denen die Regierung zu langsam arbeitet, würde ich sagen – wie überall auf der Welt. Es ist schon erstaunlich, dass vor der Expo die Branche selbst gar nicht mitbekommen hat, wie groß sie eigentlich ist. Und deshalb bis dahin auch keine:r die Vorteile und Chancen erkannt hat, die eine neue Branche im Rahmen der Legalisierung ergreifen kann. Die Möglichkeiten für Cannabis-Unternehmen sind riesig, wir bieten hier einen neuen Spielplatz und ein eimaliges Potential für Unternehmen, besonders jetzt in den Anfangsjahren.“

Fachgeschäfte vs. rechtliche Grauzonen

Was Silas mit dieser Grauzone meint, erklärt mir Phil* aus Johannesburg während der obligatorischen Inhalations-Pause im Freien: „Es gibt immer noch Clubs, die ohne Schild und ohne Lizenz arbeiten. Das kostet dann eine Art Extra-Gebühr, über die hier niemand redet. Ich habe auch schon erlebt, dass bei einer Verkehrskontrolle eine 200 g Box als Eigenbedarf durchgeht oder eine große Tüte einfach verschwindet. Du musst wissen, wir sind das Land der Road-Blocks, also Polizeikontrollen wie ihr in Deutschland sagt. Die sind hier, anders als ihr das kennt, eine Säule der Kriminalitätsbekämpfung. Leider weiß hier auch jedes Kind, dass jedwedes Vergehen seinen Preis hat. Den kann man meist direkt und ganz ohne Quittung bezahlen. Und weil Kleinstmengen ja seit 2018 keine Straftat mehr sind, geht es heutzutage eben um mehr als ein paar Gramm. Alle wollen legal verkaufen. Bis das irgendwann möglich ist, erreicht man das Ziel über Umwege. Mehr will ich dazu gar nicht sagen“, erklärt mir mein Gesprächspartner.

Südafrika ist ein Paradebeispiel dafür, was passiert, wenn Cannabis umfassend entkriminalisiert wird, ohne den Handel im gleichen Zuge zu regulieren. Im Prinzip hat das Verfassungsgericht durch sein Urteil 2018 ein rechtlich unscharfes Pendant zu der deutschen Säule eins geschaffen. Zwar wird die medizinische Cannabisbranche trotz einiger Startschwierigkeiten immer professioneller und unterliegt mittlerweile klaren Spielregeln. Doch die riesige Grauzone, in der sich Südafrikas Freizeitkonsumenten und -konsumentinnen tummeln, konnte nur entstehen, weil es de Regierung seit sechs Jahren nicht geschafft hat, Anbau und Verkauf von Freizeit-Cannabis zu regulieren, während Weed im Alltag entkriminalisiert und omnipräsent ist. Deutschland könnte Ähnliches blühen, falls zwischen Säule eins (Entkriminalisierung zum 1.4.24) und Säule zwei (Produktion und Verkauf) zu viel Zeit vergehen sollte.

*Name vom Autor geändert


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