Cannabis ist längst mehr als nur der klassische Joint. Was einst heimlich in WG-Zimmern geraucht wurde, hat sich in den letzten Jahren zu einem vielfältigen Feld aus Produkten, Anwendungen und Konsumformen entwickelt – vom medizinisch eingesetzten Extrakt über verdampfbare Liquids bis hin zu Fruchtgummis und Badekugeln. Die Welt der Cannabisprodukte ist heute breit gefächert – und für viele noch überraschend unbekannt. Höchste Zeit für einen genaueren Blick: Was gibt es eigentlich alles? Was unterscheidet medizinisches Cannabis von Produkten für den Freizeitkonsum? Was ist legal und was nicht?
Cannabisprodukte sind Erzeugnisse, die Bestandteile der Cannabispflanze – insbesondere die Wirkstoffe THC und CBD – enthalten und auf unterschiedliche Weise konsumiert oder angewendet werden können. Es gibt sie in zahlreichen Formen: als getrocknete Cannabisblüten, die geraucht oder verdampft werden, als Öle und Tropfen zur Einnahme, in essbarer Form wie Brownies oder Fruchtgummis (sogenannte Edibles), als Kapseln zur genauen Dosierung sowie als Liquids für Vape Pens. Darüber hinaus gibt es eine wachsende Auswahl an CBD-Kosmetik – etwa Cremes, Massageöle oder Badezusätze – die äußerlich angewendet werden. Je nach Produktform und Wirkstoffanteil unterscheiden sich Wirkung, Dauer und Anwendungszweck teils erheblich.
CBD (Cannabidiol) und THC (Tetrahydrocannabinol) sind beides Cannabinoide, die natürlicherweise in der Cannabispflanze vorkommen. Sie wirken jedoch ganz unterschiedlich: THC ist psychoaktiv, kann also einen Rausch auslösen. CBD wirkt nicht berauschend und wird als entspannend oder entzündungshemmend beschrieben.
Unter „CBD-Cannabis“ versteht man in der Regel Produkte mit einem THC-Gehalt unter 0,2 % und einem höheren Anteil an CBD. Diese Produkte sind in Deutschland legal erhältlich – etwa als Öl, Kapsel, Liquid oder Kosmetikprodukt. Sie dürfen frei verkauft werden, solange sie die gesetzlichen Grenzwerte einhalten.
Mit der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 hat sich die Lage für THC-haltige Produkte ebenfalls verändert: Der Besitz kleiner Mengen THC-haltigen Cannabis ist für Erwachsene nun mit Einschränkungen erlaubt.
Seit dem 1. April 2024 ist der Umgang mit Cannabis in Deutschland neu geregelt. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum mit sich führen und bis zu 50 Gramm im privaten Bereich besitzen. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Person für den Eigenbedarf erlaubt. Der Konsum ist in der eigenen Wohnung gestattet, jedoch nicht in der Nähe von Schulen, Kitas, Spielplätzen oder in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Der kommerzielle Verkauf von Cannabis bleibt verboten. Ab Juli 2024 konnten jedoch sogenannte Anbauvereinigungen gegründet werden, über die Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und beziehen dürfen. Import, Export und Versandhandel von Cannabis sind weiterhin untersagt.
Parallel dazu wurde auch das
medizinische Cannabis neu geregelt.
Es fällt nicht länger unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern unter das neue Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Damit kann es auf regulärem Kassen- oder Privatrezept verordnet werden. Patient:innen erhalten geprüfte Produkte weiterhin in Apotheken – unter ärztlicher Aufsicht und auf Basis einer klaren Indikation.
Adele, Cannabis Expertin & Senior Scientific Affairs Managerin bei avaay Medical über die Folgen der Teillegalisierung:
“Was früher pauschal als „illegal“ galt, verlangt nun eine präzise Unterscheidung. Zwischen Freizeitgebrauch und medizinischem Einsatz. Zwischen Eigenbedarf und Handel. Zwischen Cannabispflanze und Fertigprodukt. In der Praxis heißt das: Wer Cannabis konsumiert, sollte sich am besten mehr informieren – nicht weniger.”
Medizinisches Cannabis ist heute in mehreren standardisierten Darreichungsformen erhältlich – je nach Krankheitsbild, individueller Verträglichkeit und gewünschtem Wirkungseintritt. Die wichtigsten Produkte, die in Apotheken auf Rezept abgegeben werden, sind: Cannabisblüten, Cannabisextrakte und -öle, Cannabiskapseln sowie Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis.
Seit 2017 können Ärzt:innen in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben – etwa bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Appetitlosigkeit infolge einer Chemotherapie. Cannabis-Medikamente basieren auf genau definierten Wirkstoffprofilen und unterliegen strengen pharmazeutischen Standards. Patient:innen erhalten diese Produkte ausschließlich in Apotheken und nur mit einem Cannabis-Rezept. Hier ein Überblick über die wichtigsten Darreichungsformen:
Cannabisblüten gelten als die klassischste Form medizinischer Cannabisprodukte. Sie werden wenn möglich nicht geraucht, sondern mit einem medizinischen Verdampfer (Vaporizer) erhitzt und inhaliert. Die Inhalation ermöglicht eine schnelle Wirkung, da die Wirkstoffe direkt über die Lunge aufgenommen werden. Dabei können Zusammensetzung, Geruch und Wirkung der Blüten je nach Cannabissorte stark variieren – je nachdem, welches Verhältnis von THC und CBD enthalten ist. Für Patient:innen mit akuten Symptomen, etwa Schmerzen oder Übelkeit, könnte diese Form besonders geeignet sein.
Cannabisextrakte werden meist in Tropfenform angeboten und oral eingenommen oder unter die Zunge geträufelt (sublingual). Sie enthalten entweder isolierte Wirkstoffe (z. B. reines THC oder CBD) oder ein Vollspektrumextrakt mit mehreren Cannabinoiden. Die Wirkung setzt langsamer ein als beim Inhalieren, hält dafür aber oft länger an. Diese Form könnte sich besonders für eine kontinuierliche, gut steuerbare Behandlung eignen, etwa bei chronischen Beschwerden.
Kapseln mit standardisierter Wirkstoffmenge erleichtern die Dosierung und ermöglichen eine diskrete Einnahme – auch unterwegs oder bei längerer Therapiedauer. Die Wirkung entfaltet sich verzögert über den Verdauungstrakt. Cannabiskapseln könnten besonders praktisch sein für Patient:innen, die ihre Medikation regelmäßig einnehmen müssen und auf eine gleichbleibende Wirkung setzen.
Dazu zählen z. B. Dronabinol (THC in Reinform), Nabiximols (Sativex®) – ein Mundspray mit definiertem THC/CBD-Verhältnis – oder Cannabidiol-Lösungen. Diese Präparate sind zugelassen und erprobt und werden bei speziellen Indikationen wie Spastik bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen oder Übelkeit infolge Chemotherapie eingesetzt.
Alle medizinischen Cannabisprodukte sind rezeptpflichtig und werden über Apotheken bezogen. Die Cannabis-Therapie erfolgt unter ärztlicher Aufsicht, mit individuell angepasster Dosierung – je nach Indikation, Bedarf und Verträglichkeit. Wichtig ist: Anders als frei erhältliche CBD-Produkte sind medizinische Cannabispräparate pharmazeutisch geprüft und enthalten exakt definierte Wirkstoffmengen.
Wie weiter oben bereits beschrieben: Mit der Teillegalisierung dürfen Erwachsene in Deutschland seit April 2024 Cannabis in begrenzten Mengen besitzen und konsumieren – sofern es sich um Eigenanbau handelt oder der Bezug über zugelassene Anbauvereine erfolgt. Der Kauf im Laden oder Online-Shop bleibt weiterhin verboten, ebenso der kommerzielle Vertrieb.
Anders sieht es bei CBD-Produkten aus: Sie enthalten kein oder nur sehr wenig THC (unter 0,2 %) und gelten daher als nicht psychoaktiv und legal. CBD-Öle, Kapseln, Liquids oder Kosmetikartikel dürfen frei verkauft werden und sind in Apotheken, Drogerien oder Online-Shops erhältlich.
Viele THC-haltige Produkte, die auf dem Freizeitmarkt kursieren, bewegen sich dagegen weiterhin in einer rechtlichen Grauzone – oder sind schlicht nicht erlaubt. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesen Produkten? Ein Überblick.
Die getrockneten Blüten der weiblichen Cannabispflanze enthalten je nach Sorte unterschiedliche Mengen an THC und CBD. Sie werden klassisch geraucht oder verdampft. Die Wirkung setzt meist innerhalb weniger Minuten ein und kann entspannend, euphorisierend oder bewusstseinserweiternd sein. Der Duft, das Aroma und der Effekt variieren je nach Genetik und Anbauweise – von beruhigend bis anregend.
Hinweis: Seit der Teillegalisierung ist der Besitz kleiner Mengen zum Eigenkonsum erlaubt, sofern die Pflanzen selbst angebaut oder künftig über einen Anbauverein bezogen wurden. Der Handel und Verkauf bleibt verboten – auch über Online-Shops oder Headshops.
Hier wird konzentriertes THC in flüssiger Form über sogenannte Vape Pens inhaliert. In diesen Pens wird das Liquid verdampft – und nicht wie beim klassischen Rauchen verbrannt. Es entsteht also kein Rauch, sondern feiner Dampf. Die Wirkung setzt rasch ein. Häufig werden auch Aromen wie Zitrus, Beere oder Minze beigemischt.
Hinweis: Auch wenn der Besitz kleiner Mengen THC jetzt legal sein kann, bleiben THC-haltige Liquids derzeit praktisch nicht verfügbar, da Verkauf und gewerbliche Produktion nicht erlaubt sind.
Edibles sind essbare Cannabisprodukte, die meist in Form von Brownies, Keksen, Ölen oder Tees zubereitet werden. Die Grundlage bildet häufig Canna-Butter oder ein THC-haltiges Öl, bei dem das Cannabis zuvor durch Erhitzen mit Fett verbunden wurde. Denn: THC ist fettlöslich – nur so kann es vom Körper aufgenommen werden. (Mehr Informationen hierzu findest du in unserem Artikel zur Cannabis-Decarboxylierung.)
Was nach einem harmlosen Gebäck klingt, entfaltet im Körper eine ganz eigene Dynamik. Anders als beim Inhalieren tritt die Wirkung mit Verzögerung ein. Dafür wird sie von Nutzer:innen als intensiver und langanhaltender beschrieben. Viele unterschätzen das und konsumieren zu viel, weil der Effekt auf sich warten lässt. Wer Edibles nutzt, sollte wissen: Die Dosierung ist entscheidend – und eine Portion zu viel kann den Rausch schnell unangenehm machen. Erfahrene Nutzer:innen empfehlen daher, lieber mit kleinen Mengen zu beginnen und sich langsam heranzutasten. Die Devise lautet: weniger ist mehr.
Neben selbstgemachten Produkten kursieren inzwischen auch immer mehr fertig verarbeitete Varianten, wie Gummibärchen.
Hinweis: Besitz zum Eigenkonsum ist unter Umständen erlaubt – etwa, wenn man die Edibles selbst aus eigenem Anbau herstellt. Verkauf, Handel und Versand bleiben verboten.
Diese Liquids enthalten Cannabidiol (CBD) statt THC und wirken nicht berauschend. Sie werden ebenfalls mit einem Vaporizer (Vape Pen) inhaliert und werden vor allem für Entspannung oder gegen innere Unruhe von Markenherstellern angeboten. CBD-Liquids gibt es mit verschiedenen Geschmacksrichtungen und Konzentrationen, teilweise auch kombiniert mit Kräuterextrakten oder Terpenen.
Hinweis: Frei verkäuflich und nicht berauschend. Zum Verdampfen geeignet.
CBD-Fruchtgummis sind eine beliebte und unkomplizierte Möglichkeit, CBD oral einzunehmen. Sie schmecken süß, kommen oft in fruchtigen Sorten daher, sind zum Teil mit Vitaminen angereichert und enthalten pro Stück eine definierte Menge CBD.
Hinweis: Frei verkäuflich und nicht berauschend.
CBD-Kapseln ermöglichen eine präzise Dosierung und eignen sich für alle, die auf geschmacksintensive Produkte verzichten möchten. Sie wirken über den Verdauungstrakt. Oft werden sie von Markenherstellern als Teil der täglichen Routine zur Unterstützung von innerer Balance, Entspannung oder Schlaf beworben.
Hinweis: Frei verkäuflich und nicht berauschend.
CBD-Öle zählen wohl zu den bekanntesten Darreichungsformen. Sie bestehen aus einem Trägeröl (z. B. Hanf-, MCT- oder Olivenöl) und darin gelöstem CBD-Extrakt. Die Tropfen werden meist unter die Zunge gegeben, wo sie besonders gut aufgenommen werden können. Sie werden häufig als beruhigend, schlaffördernd oder schmerzlindernd beworben.
Hinweis: Frei verkäuflich und nicht berauschend.
CBD-Mundsprays sind eine moderne Alternative zu Tropfen oder Kapseln. Sie werden direkt in die Mundschleimhaut gesprüht und ermöglichen eine schnelle Aufnahme. Die Sprays sind leicht zu dosieren, diskret in der Anwendung und oft mit natürlichen Aromen wie Minze oder Zitrus versehen.
Hinweis: Frei verkäuflich und nicht berauschend.
Diese Produkte werden äußerlich aufgetragen und sind speziell für die Anwendung auf Haut, Muskeln oder Gelenken konzipiert. CBD-Cremes sollen trockene oder gereizte Haut pflegen, während Gels häufig eine kühlende oder entspannende Wirkung auf verspannte Körperstellen haben sollen.
Hinweis: Frei verkäuflich und nicht berauschend.
CBD-Massageöle sollen die pflegenden Eigenschaften hochwertiger Pflanzenöle mit den potenziell beruhigenden Effekten von Cannabidiol kombinieren. Sie könnten zur Entspannung von Muskeln und Geist beitragen und eignen sich für angenehme Massagen oder zur Pflege beanspruchter Haut. Häufig sind sie zusätzlich mit ätherischen Ölen wie Lavendel oder Eukalyptus angereichert.
Hinweis: Frei verkäuflich und nicht berauschend.
Ein warmes Bad mit CBD-Zusatz gilt als besonders wohltuend: Die Haut soll CBD langsam aufnehmen, während Körper und Geist zur Ruhe kommen. Ob als Badekugel, Öl oder Pulver – CBD-Badezusätze sollen pflegende Inhaltsstoffe mit entspannender Wirkung kombinieren und schaffen ein kleines Wellness-Ritual für zu Hause. Sie wirken nicht berauschend und werden häufig für Muskelentspannung oder Hautpflege beworben.
Hinweis: Frei verkäuflich und nicht berauschend.
Die Gründe, warum Menschen zu Cannabisprodukten greifen, sind vielfältig – und reichen weit über die klassische Rauschwirkung hinaus. Nutzer:innen berichten von entspannender, schmerzlindernder oder schlaffördernder Wirkung. Auch bei chronischen Beschwerden wie Spastik, Migräne oder Schlafstörungen wird Cannabis immer wieder als mögliche Hilfe genannt.
Einige Studien legen nahe, dass bestimmte Cannabinoide – insbesondere THC und CBD – das Schmerzempfinden beeinflussen könnten. Deshalb kommt medizinisches Cannabis heute vor allem bei chronischen Schmerzen zum Einsatz.
Gleichzeitig bleibt festzuhalten: Die Studienlage ist in vielen Bereichen noch lückenhaft. Was bleibt, ist ein wachsendes Interesse – und ein Forschungsfeld, das noch längst nicht ausgeschöpft ist.
Medizinisches Cannabis wird unter kontrollierten Bedingungen angebaut, geprüft und nach pharmazeutischen Standards verarbeitet. Es enthält genau definierte Mengen an Wirkstoffen wie THC und CBD und wird auf Rezept verordnet, meist bei chronischen Erkrankungen. Nicht-medizinisches Cannabis hingegen stammt in der Regel aus Eigenanbau, aus sogenannten Cannabis Clubs oder vom Schwarzmarkt, ist nicht standardisiert und kann in Zusammensetzung und Qualität stark schwanken. Es dient nicht der Therapie, sondern dem privaten Gebrauch.
Cannabisprodukte, die zur Linderung chronischer Schmerzen eingesetzt werden, stammen ausschließlich aus dem Bereich des medizinischen Cannabis. Sie enthalten in der Regel Wirkstoffe wie THC, CBD oder eine Kombination beider. Diese könnten im Rahmen einer Cannabis-Therapie – und abhängig von Dosierung, Anwendung und individueller Reaktion – schmerzlindernd wirken.
THC-Produkte gibt es in vielen Formen, darunter Cannabisblüten, Öle, Extrakte, Kapseln, Edibles und Liquids. Legal sind in Deutschland aktuell nur medizinische THC-Produkte, die auf Rezept für Cannabis-Patient:innen erhältlich sind – etwa in Apotheken als Cannabisblüten, Extrakte oder Fertigarzneimittel wie Dronabinol oder Sativex®. THC-Produkte für den Freizeitkonsum (z. B. Edibles oder Blüten) sind nur dann legal, wenn sie aus Eigenanbau stammen oder über Anbauvereine bezogen werden – ein Verkauf über Shops oder Online-Plattformen ist weiterhin verboten.
CBD-Produkte werden heute in vielfältigen Formen angeboten. Dazu zählen CBD-Öle, die oral eingenommen oder unter die Zunge getropft werden können, sowie CBD-Kapseln und Fruchtgummis, die eine einfache Dosierung ermöglichen. Für die äußerliche Anwendung stehen Cremes, Gels und Massageöle zur Verfügung. Auch Badezusätze mit CBD sind erhältlich. Darüber hinaus gibt es CBD-Liquids für Vape Pens. Die meisten dieser Produkte enthalten weniger als 0,2 % THC und dürfen in Deutschland frei verkauft werden – vorausgesetzt, sie erfüllen die geltenden rechtlichen Vorgaben.
Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Das Cannabisgesetz erlaubt es Personen ab 18 Jahren, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mitzuführen und bis zu 50 Gramm im privaten Raum zu besitzen. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Person für den Eigenbedarf gestattet. Der kommerzielle Verkauf von Cannabis bleibt weiterhin verboten. Allerdings können seit dem 1. Juli 2024 sogenannte Anbauvereinigungen gegründet werden, über die Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und beziehen dürfen. Für medizinisches Cannabis gelten separate Regelungen. Es ist seit dem 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, sondern wird als reguläres Arzneimittel behandelt. Ärzt:innen können medizinisches Cannabis auf einem normalen Rezept verordnen, und Patient:innen erhalten es in Apotheken.