Cannabis ist in Deutschland inzwischen legal – aber nicht überall und nicht in jeder Form. Wer Cannabis online kaufen oder auf anderen legalen Wegen beziehen möchte, sollte die erlaubten Möglichkeiten und rechtlichen Grundlagen kennen. Dieser Artikel zeigt alle Alternativen im Überblick.
In Kanada oder in Teilen der USA ist der Gang in den Cannabis-Shop längst Alltag. Wer dort konsumieren möchte, zeigt seinen Ausweis, zahlt an der Kasse – fertig. Deutschland hat sich für einen anderen Weg entschieden: Die Teillegalisierung im Frühjahr 2024 war ein politischer Balanceakt. Cannabis ist erlaubt, aber nicht überall, und schon gar nicht frei verkäuflich. Wer sich orientieren will, stößt schnell auf ein Dickicht aus Regeln, Ausnahmen und Grauzonen.
Wir sorgen in diesem Artikel für Durchblick im Gesetzes-Dschungel und klären alle wichtigen Fragen zum Thema – von den legalen Wegen über Cannabis online kaufen bis hin zu den Risiken des Schwarzmarkts.

Nein, Cannabis kann nicht einfach wie ein Konsumgut von jedem im Internet gekauft werden. Der freie Online-Handel mit Cannabisblüten ist verboten. Online-Shops ohne Apothekenlizenz dürfen keine THC-haltigen Blüten oder Extrakte verkaufen.
Cannabis online bestellen darf man nur über Apotheken, nicht über freie Online-Shops. Doch wer medizinisches Cannabis im Internet kaufen und als Arzneimittel nutzen möchte, braucht ein Rezept dafür von einem Arzt oder einer Ärztin. Dies kann auch digital ausgestellt werden – zum Beispiel über spezialisierte Telemedizin-Plattformen.
Im Kern gibt es seit der Legalisierung drei Wege, Cannabis legal zu erwerben – und einen, der nach wie vor verboten bleibt. Hier die Möglichkeiten im Überblick (Stand Dezember 2025):
Wichtig: Der Cannabis-Verkauf in Online-Shops, Geschäften und auf dem Schwarzmarkt bleibt weiterhin tabu.
Im nächsten Schritt werfen wir einen genaueren Blick auf die einzelnen Kauf-Optionen.
THC-haltiges Cannabis darf nur mit ärztlichem Rezept und ausschließlich über zugelassene Apotheken "bestellt werden". Anders als in einigen anderen Ländern gibt es in Deutschland keinen freien Online-Handel mit THC-haltigen Cannabisprodukten.
Für Patient:innen bietet der Online-Weg eine praktische Alternative zum Gang in die Apotheke vor Ort. Besonders Telemedizin-Plattformen vereinfachen den gesamten Prozess: Von der ärztlichen Konsultation bis zur Lieferung nach Hause läuft alles digital – selbstverständlich unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.
Vorsicht bei Online-Shops ohne Apothekenzulassung: Viele Online-Shops bieten "Cannabis-Produkte" an – meist handelt es sich dabei jedoch um CBD-Produkte ohne THC, die legal verkauft werden dürfen. Problematisch wird es bei Shops, die Produkte mit HHC (Hexahydrocannabinol) anbieten: Diese sind in Deutschland illegal. Nur registrierte Apotheken dürfen THC-haltiges medizinisches Cannabis versenden – alle anderen Angebote sind entweder THC-frei oder rechtswidrig.
Seit 2017 ist Cannabis in Deutschland als Arzneimittel zugelassen. Für viele Patient:innen mit chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen oder therapieresistenten Beschwerden bedeutete das einen Wendepunkt: Endlich durften Ärzt:innen Cannabis verschreiben – als Cannabisblüten oder in Form von standardisierten Cannabis-Extrakten, die in Apotheken erhältlich sind.
Doch so richtig einfach ist der Zugang zur Cannabis-Therapie bis heute nicht. Manche Ärzt:innen zögern mit der Verschreibung, nicht jede Apotheke führt alle Cannabis-Produkte und Krankenkassen verweigern immer wieder die Kostenübernahme. Trotz dieser Hürden bleibt das Cannabis-Rezept der einzig verlässliche und legale Weg, Cannabis zu kaufen - mit klaren Regeln für den Einsatz im Alltag. Mit einer gültigen Verordnung dürfen Patient:innen bis zu 100 Gramm pro Monat aus Apotheken beziehen – geprüft, standardisiert und damit sicher in Qualität und Reinheit.
Dabei sei aber noch einmal ganz klar gesagt: Cannabis-Produkte in der Apotheke kaufen, ohne Rezept – das ist in Deutschland nicht möglich. Ausschließlich mit einer gültigen Verordnung dürfen Patient:innen medizinisches Cannabis aus Apotheken beziehen. Cannabis wird damit zum Arzneimittel – geprüft, standardisiert und damit sicher in Qualität und Reinheit.
Zunehmend nutzen Patient:innen die Möglichkeit, ihr Cannabis-Rezept online über Telemediziner zu erhalten. Nach einer ärztlichen Konsultation – oft unterstützt durch einen Online-Fragebogen – wird das Cannabis-Rezept bei Eignung ausgestellt. Das medizinische Cannabis wird meist über Partner-Versandapotheken an die Patient:innen verschickt. Vorteil: Wartezeiten bei Fachärzt:innen und lange Wege zur Apotheke lassen sich so umgehen.
Ein praktisches Feature vieler Telemedizin-Anbieter ist der Live-Bestand von Cannabisblüten: Patient:innen können in Echtzeit sehen, welche Sorten in Partner-Apotheken aktuell verfügbar sind – mit Angaben zu THC- und CBD-Gehalt. Diese Übersicht dient vor allem dazu, Wünsche zu äußern und die Versorgung besser zu planen. Welche Sorte letztlich verschrieben wird, entscheidet jedoch immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Unser Tipp: Mehr zum Thema Cannabis als Medizin und warum wir gesamtgesellschaftlich dringend offener und anders darüber sprechen sollten, liest du in unserem Artikel "Cannabis neu gedacht".
Cannabis ist in Deutschland als Medikament zugelassen und kann bei verschiedenen Erkrankungen verordnet werden – vor allem dann, wenn herkömmliche Therapien nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden. Die Studienlage wächst stetig, und für einige Beschwerdebilder gibt es inzwischen vielversprechende Hinweise auf eine mögliche Wirksamkeit.
Zu den häufigsten Anwendungsgebieten gehören:
Ob eine Cannabis-Therapie im Einzelfall sinnvoll ist, entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Wichtig zu wissen: Cannabis heilt diese Erkrankungen nicht, kann aber dazu beitragen, Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.
Mit der Teillegalisierung im April 2024 wurde auch das Modell der Cannabis Social Clubs (Anbauvereinigungen) eingeführt. Seit Juli 2024 dürfen sich Erwachsene in nicht-kommerziellen Vereinen zusammenschließen – das offizielle Angebot für Freizeitnutzer:innen. Bis zu 500 Mitglieder sind erlaubt, pro Person sind bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat möglich.
Wichtig: Es handelt sich im klassischen Sinne nicht um Verkauf. Vielmehr wird das Cannabis gemeinschaftlich angebaut und in festgelegten Mengen abgegeben. Der Begriff „Abgabe“ trifft es besser als „Verkauf“ – denn die Clubs sind nicht auf Gewinn ausgerichtet, sondern arbeiten gemeinnützig und decken ihre Kosten allein durch Mitgliedsbeiträge und Abgaben.
Neben den Cannabis Social Clubs ist auch der private Anbau erlaubt. Erwachsene dürfen bis zu drei weibliche Cannabispflanzen pro Haushalt ziehen, allerdings nur für den Eigenbedarf. Eine Weitergabe oder ein Verkauf ist nicht gestattet und die Cannabispflanzen müssen so gesichert werden, dass sie nicht in die Hände Dritter gelangen. Die dafür nötigen Cannabissamen können in Deutschland legal erworben werden.
Für Freizeitnutzer:innen eröffnet das die Möglichkeit, Cannabis selbst anzubauen und dabei Sorten und Anbaumethoden frei zu wählen. Patient:innen hingegen profitieren davon weniger: Für medizinische Behandlungen ist weiterhin ausschließlich standardisierte und geprüfte Apothekenware vorgesehen, da hier Qualität, Wirkstoffgehalt und Reinheit garantiert sein müssen.
Was bleibt, ist der Weg, den es immer schon gab – und der bleibt illegal. Wer Cannabis auf der Straße kauft, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch seine Gesundheit. Die Qualität ist ungewiss, gestrecktes Cannabis keine Seltenheit. In einer legalisierten Gesellschaft wirkt dieser Weg mehr denn je wie ein Relikt vergangener Zeiten.
Egal, ob medizinisch oder als Freizeitkonsument: Entscheidend ist die Qualität. Nur zertifizierte Produkte garantieren, dass keine Streckstoffe enthalten sind und der Gehalt an THC und CBD genau dem entspricht, was auf der Packung steht. Für Patient:innen kommt hinzu: Sie brauchen Beratung, abgestimmte Dosierungen, passende Sorten.
Das ist aktuell noch nicht klar. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Regeln für die Verschreibung von medizinischem Cannabis in Zukunft deutlich zu verschärfen.
Hier der Gesetzentwurf im Überblick:
Entscheidend ist jedoch: All das ist bislang nur ein Entwurf. Zwar wurde er vom Bundeskabinett beschlossen, er ist aber noch kein geltendes Recht. Erst wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen und das Gesetz in Kraft tritt, ändern sich die bestehenden Regeln. Bis dahin bleibt die aktuelle Praxis erlaubt: Ärztliche Verordnungen sind auch nach digitaler Anamnese möglich und Apotheken dürfen medizinisches Cannabis weiterhin abgeben und versenden.
Viele Telemedizinanbieter stellen sich dennoch bereits auf mögliche Änderungen ein. Ihr Ziel ist es, Patient:innen auch künftig einen sicheren, transparenten und medizinisch fundierten Zugang zur Cannabistherapie zu ermöglichen.