Ein Rezept in der Tasche, der Flug gebucht – und trotzdem die Frage im Kopf: Darf meine Medizin überhaupt mit? Reisen mit medizinischem Cannabis wirft für Cannabis-Patient:innen viele Fragen auf – denn die deutsche Rechtslage endet an der Passkontrolle.
Dieser Ratgeber zeigt, was beim Reisen mit medizinischem Cannabis wirklich zählt – im Flugzeug, im Schengen-Raum und außerhalb. Inklusive Länderübersicht und einer Checkliste, was Cannabis-Patient:innen auf Reisen dabeihaben sollten.

Für Menschen in einer Cannabis-Therapie hat sich in Deutschland viel getan. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis hierzulande nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als verschreibungspflichtiges Arzneimittel. [1][2] Das erleichtert im Alltag vieles – doch sobald eine Landesgrenze ins Spiel kommt, greift diese Erleichterung nur begrenzt.
Der Grund: In den meisten anderen Ländern gilt medizinisches Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel. Wegen der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird für Reisen deshalb in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt. [1] Für die Ein- und Ausfuhr bleibt außerdem die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung maßgeblich, die laut § 14 des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) weiter für medizinisches Cannabis gilt. [3]
Kurz gesagt: Ein Cannabis-Rezept allein reicht für die Reise nicht. Wer seine Therapie unterwegs fortsetzen möchte, braucht die passenden Papiere – und sollte wissen, was im Zielland erlaubt ist.
Für Inlandsflüge ist die Lage vergleichsweise entspannt. Wer innerhalb Deutschlands fliegt, darf seine verordnete Medizin mitnehmen – ob als Cannabisblüte, als Cannabis-Extrakt oder als Kapsel. Die 25-Gramm-Grenze aus dem Cannabisgesetz betrifft nur den nicht-medizinischen Gebrauch; für ärztlich verordnetes Cannabis greift sie nicht, sodass auch größere Mengen zulässig sind.
Ja. Der Flughafen ist dabei kein rechtsfreier Sonderfall: Was im Inland erlaubt ist, bleibt es auch zwischen Check-in und Gate. Entscheidend ist, dass du dein Rezept oder eine Kopie parat hast. Es belegt, dass du die Medizin rechtmäßig bei dir trägst – falls Sicherheitspersonal oder Bundespolizei nachfragen. Fehlt dieser Beleg, drohen im schlechtesten Fall längere Rückfragen oder eine vorübergehende Einbehaltung.
So bist du auf der sicheren Seite:
Ein praktischer Hinweis noch: Behalte deine Medizin unterwegs immer bei dir. Wenn das Bordpersonal bei vollem Flug darum bittet, Handgepäck in den Frachtraum zu geben, solltest du deine Arznei bei dir behalten – so bleibt sie in deiner Obhut und dem Zugriff Dritter entzogen.
Ein Punkt gilt überall und ohne Ausnahme: Der Konsum von Cannabis ist an Flughäfen und in Flugzeugen verboten – auch mit Rezept. Und sobald es über die deutsche Grenze geht, ändern sich die Spielregeln grundlegend. Genau darum geht es in den nächsten Abschnitten.
Innerhalb des Schengen-Raums ist die Mitnahme von medizinischem Cannabis klar geregelt. Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Danach dürfen bei Reisen von bis zu 30 Tagen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel und Cannabisarzneimittel mitgeführt werden – vorausgesetzt, du hast die entsprechende Bescheinigung dabei. [1]
Diese Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens (auch oft vereinfacht Schengen-Formular genannt) füllt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt aus. Anschließend muss sie vor Reiseantritt von der obersten Landesgesundheitsbehörde beziehungsweise dem zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt – also „legalisiert“ – werden. Grundlage dafür ist das ärztliche Rezept, das dem Gesundheitsamt vorgelegt werden muss. [1][2] Bei einem eRezept bitten die Ämter in der Regel um eine einfache Kopie mit Praxisstempel. [2]
Zwei Dinge solltest du im Kopf behalten: Die Bescheinigung ist höchstens 30 Tage gültig, und für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung nötig. [1][2] Weil Arzt und Gesundheitsamt mitwirken, lohnt es sich, den Schengen-Schein einige Wochen vor der Reise anzustoßen.
Zu den Staaten des Schengener Abkommens gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. [1] Die Schweiz ist dabei das einzige Nicht-EU-Mitglied in dieser Runde, das über den Schengen-Raum eingebunden ist.
Wichtig zu verstehen: In vielen dieser Länder gilt medizinisches Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel. Genau deshalb existiert die Bescheinigung – sie macht die Mitnahme von medizinischem Cannabis auch dort möglich, wo das Mittel sonst streng reguliert ist. [1]
Für die Mitnahme von medizinischem Cannabis im Schengen-Raum gehört Folgendes ins Reisegepäck:
Die Menge ist an die Reise gekoppelt: Erlaubt ist die verordnete Menge für die Dauer der Reise, also für höchstens 30 Tage. [1][3] Sie darf ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden – eine Mitnahme durch beauftragte Begleitpersonen ist nicht möglich. [3]
Praktisch ergibt sich die Menge aus der Tagesdosis multipliziert mit den Reisetagen. Auf der Bescheinigung muss zudem die Wirkstoffmenge in Milligramm ausgewiesen sein. Ein vereinfachtes Beispiel: Wer 0,5 Gramm Blüten pro Tag verordnet bekommt und 20 Tage verreist, führt 10 Gramm mit; bei einem THC-Gehalt von 20 Prozent entspricht das 2.000 Milligramm THC, die entsprechend vermerkt werden. Die konkreten Angaben ergeben sich immer aus deiner ärztlichen Verordnung.

Jetzt wird es komplizierter. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine international einheitlichen Regeln. Es gelten die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes – und die sollten unbedingt vor Reiseantritt geklärt werden. [1][2]
Für diese Fälle empfiehlt die Bundesopiumstelle, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB) zu verfahren. Danach solltest du eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitführen, die Angaben zur Dosierung, zur Wirkstoffbezeichnung und zur Reisedauer enthält. Auch diese Bescheinigung muss von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden; einen Vordruck stellt das BfArM bereit. [1][3]
Manche Länder beschränken die Menge oder untersagen die Mitnahme von medizinischem Cannabis vollständig; teils sind zusätzliche Importgenehmigungen nötig. Auskünfte geben die diplomatischen Vertretungen des Ziellandes – die Kontaktadressen findest du beim Auswärtigen Amt. [1] Auch einzelne Fluggesellschaften können den Transport einschränken, weshalb sich eine Nachfrage bei der Airline lohnt.
Ist die Mitnahme grundsätzlich nicht möglich, bleibt zu klären, ob die Medizin im Reiseland durch eine dort ansässige Ärztin oder einen Arzt verschrieben werden kann. [3] Ein Sonderfall betrifft lange Reisen: Wer mehr als 30 Tage unterwegs ist, braucht für die Ausfuhr aus Deutschland zusätzlich eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung des BfArM – ein sehr aufwendiges Verfahren, das nur in seltenen Ausnahmefällen zum Tragen kommt. [1]
Ein weit verbreiteter Irrtum: dass ein liberales Zielland automatisch die Einfuhr erlaubt. Das ist nicht so. Selbst in Ländern mit vergleichsweise entspanntem Umgang wie den Niederlanden, Spanien oder Tschechien bleibt die Einfuhr verboten. Was man dort legal erwerben kann, darf man trotzdem nicht mit über die Grenze nehmen.
Besonders paradox wird es bei beliebten Fernreisezielen: Dort endet die Therapie mitunter genau an der Grenze – selbst dort, wo Cannabis eigentlich legal ist.
Kanada ist das beste Beispiel: Obwohl Cannabis dort seit Jahren auch für den Freizeitgebrauch legal ist, bleibt die Mitnahme über die kanadische Grenze verboten – in jeder Form und ausdrücklich auch für medizinische Zwecke. Auf Nachfrage stellt die kanadische Gesundheitsbehörde Health Canada klar, dass ein Import für Patient:innen nur in Ausnahmefällen wie der Palliativversorgung genehmigt werden kann: [4]
„Es ist illegal, Cannabis in jeglicher Form, einschließlich Cannabidiol (CBD), über die kanadische Grenze zu bringen, auch wenn es für medizinische Zwecke bestimmt ist. Dies gilt sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise aus dem Land. Anträge auf eine reisebezogene Ausnahmegenehmigung gemäß dem Cannabisgesetz werden individuell geprüft. Nur unter seltenen und außergewöhnlichen Umständen, z. B. in palliativen Fällen, kann Health Canada eine Ausnahmegenehmigung erteilen, damit ein Reisender Cannabis für den individuellen medizinischen Gebrauch über die internationale Grenze bringen kann.“
Für Reisende heißt das: Ein deutsches Cannabis-Rezept öffnet in Kanada keine Türen. [4]
Ähnlich ist die Lage in Israel: Trotz eines eigenen, weit ausgebauten Programms für medizinisches Cannabis erkennt das israelische Gesundheitsministerium ausländische Cannabis-Genehmigungen nicht an. Anders als für viele andere Betäubungsmittel gibt es für Cannabis keinen regulären Einfuhrweg für Reisende. Wer auf die Therapie angewiesen ist, sollte die Frage vor der Buchung mit den Behörden klären. [5]
In weiteren Ländern außerhalb Europas ist Cannabis selbst zu medizinischen Zwecken tabu und wird hart bestraft: In Singapur drohen bis zu zehn Jahre Haft, in Japan – wo medizinischer Konsum untersagt ist – und in Südkorea jeweils bis zu fünf Jahre, in den Vereinigten Arabischen Emiraten bis zu vier Jahre. Hier gilt ohne Ausnahme: die Therapie-Frage vor der Reiseplanung klären, nicht danach.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Cannabispolitik in Europa ist ein Flickenteppich. Als grobe Linie gilt: In den meisten EU- und Schengen-Staaten ist medizinisches Cannabis auf Rezept verfügbar, während der private Import überall verboten bleibt.
Für Reisen in Schengen-Staaten gilt dabei eine Grundregel, an der es nichts zu rütteln gibt: Ohne die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens – das sogenannte Schengen-Formular – darf dein medizinisches Cannabis nicht mit. Sie ist keine Kür, sondern Pflicht: Erst diese beglaubigte Bescheinigung erlaubt dir, deine Medizin über die Grenze zu führen. Und selbst dann garantiert sie keine automatisch reibungslose Einreise, denn einige Länder legen die Vorschriften strenger aus als andere.
Die folgende Übersicht ordnet beliebte Reiseziele ein: ob medizinisches Cannabis dort auf Rezept verfügbar ist, ob die Schengen-Bescheinigung greift und worauf du als Patient:in vor Ort besonders achten solltest.
| Land | Medizinisches Cannabis | Schengen-Bescheinigung | Für Reisende wichtig |
|---|---|---|---|
| Niederlande | Auf Rezept | Ja (Art. 75) | Nur deine mitgeführte, verschriebene Medizin ist erlaubt. Cannabis vor Ort (z. B. im Coffeeshop) zu kaufen und über die Grenze zu nehmen, ist verboten. |
| Frankreich | Auf Rezept; ab 2026 vom Pilotprojekt zum regulären Rahmen (nur bestimmte Indikationen) | Ja (Art. 75) | Der Zugang zu medizinischem Cannabis ist eng gefasst. Führe deine Bescheinigung unbedingt mit. |
| Spanien | Auf Rezept | Ja (Art. 75) | Konsumiere nie in der Öffentlichkeit – das ist auch auf Mallorca strafbar, denn dort gilt spanisches und nicht deutsches Recht. |
| Italien | Auf Rezept | Ja (Art. 75) | Deine mitgeführte Medizin ist mit Bescheinigung erlaubt; zusätzliches Cannabis vor Ort einzuführen, bleibt verboten. |
| Österreich | Auf Rezept | Ja (Art. 75) | Ohne Rezept und Bescheinigung ist der Besitz strafbar – die Papiere also immer dabeihaben. |
| Portugal | Auf Rezept | Ja (Art. 75) | Deine Medizin ist mit Bescheinigung erlaubt; Cannabis über die Grenze mitzubringen, bleibt verboten. |
| Tschechien | Auf Rezept (CBD < 1 % THC erlaubt) | Ja (Art. 75) | Auch wenn die Regeln locker wirken: Einführen darfst du nur deine verschriebene Medizin mit Bescheinigung. |
| Griechenland | Auf Rezept | Ja (Art. 75) | Bei Verstößen drohen hohe Haftstrafen. Führe die Bescheinigung besonders sorgfältig mit, am besten mit Übersetzung. |
| Polen | Auf Rezept | Ja (Art. 75) | Medizinisches Cannabis wird nur zurückhaltend verschrieben. Reise nur mit vollständigen Papieren. |
| Kroatien | Auf Rezept (eingeschränkt) | Ja (Art. 75) | Gehört seit 2023 zum Schengen-Raum – deine Bescheinigung nach Artikel 75 gilt hier also. |
| Dänemark | Auf Rezept (Pilotprogramm) | Ja (Art. 75) | Führe die Bescheinigung mit und kläre im Zweifel vorab bei der Botschaft, ob sie anerkannt wird. |
| Schweden | Nicht verfügbar | Ja (Art. 75) | Sehr strenge Linie – auch mit Bescheinigung ist große Vorsicht geboten. Am besten vorab bei der Botschaft absichern. |
| Bulgarien | Nicht verfügbar | Ja (Art. 75) | Null-Toleranz gegenüber Cannabis. Von einer Mitnahme ist eher abzuraten – vorab unbedingt bei der Botschaft nachfragen. |
| Ungarn | Keine (nur Hanf < 0,2 % THC) | Ja (Art. 75) | Cannabisdelikte werden hart verfolgt. Kläre die Einfuhr vorab bei der Botschaft. |
| Schweiz | Auf Rezept (seit 2022) | Ja (Art. 75) | Kein EU-Land, aber Teil des Schengen-Raums – deine Bescheinigung nach Artikel 75 gilt hier. |
Stand der Angaben: 2026 (u. a. nach ADAC [7]). Länder außerhalb des Schengen-Raums – etwa Zypern, die Türkei, Irland oder Großbritannien – sind von der Art.-75-Bescheinigung nicht abgedeckt; dort gelten allein die nationalen Einfuhrregeln. Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung, Regelungen können sich ändern – im Zweifel gibt die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes verbindlich Auskunft.
Selbst mit den richtigen Papieren lohnt sich ein bisschen Feingefühl. Vor Ort kennen manchmal weder Polizei noch Bevölkerung die Ausnahme für Patient:innen. Diskretion kann hier helfen. Halte dich an die Gesetze des Reiselandes und vermeide es, in der Öffentlichkeit zu konsumieren.
Für Länder mit strenger Cannabis-Gesetzgebung ist es ratsam, die Bescheinigung zusätzlich in einer verständlichen Sprachfassung dabeizuhaben. Das BfArM empfiehlt für Reisen außerhalb des Schengen-Raums ohnehin eine mehrsprachige Bescheinigung. [1] Wer ganz sichergehen möchte, lässt die Übersetzung zusätzlich vom Konsulat des Ziellandes beglaubigen. So lassen sich Missverständnisse an der Kontrolle leichter ausräumen.
Ein Detail, das oft übersehen wird, betrifft Rezepte über Telemedizin-Anbieter: Viele Landesbehörden verlangen, dass die verschreibende Ärztin oder der Arzt aus der Region stammt, und verweigern sonst die Beglaubigung des Schengen-Dokuments. Wenn du dein Rezept über eine Online-Plattform bekommst, informiere dich also vorab, ob der Anbieter überhaupt ein Schengen-Dokument ausstellt. [3]
Reisen mit medizinischem Cannabis ist kein Hexenwerk – aber es braucht Vorbereitung. In Deutschland ist die Medizin heute ein normales verschreibungspflichtiges Arzneimittel; im Flugzeug im Inland reist sie mit Rezept unkompliziert mit. [2] Im Schengen-Raum öffnet die beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 die Grenzen für bis zu 30 Tage. [1] Außerhalb entscheidet das Zielland – von der Importgenehmigung bis zum klaren Nein. [1]
Wer die Dokumente einige Wochen vorher besorgt, im Original mitführt und sich über das Reiseland informiert, kann seine Cannabis-Therapie unterwegs meist entspannt fortsetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die konkreten Bestimmungen können sich ändern und sind im Einzelfall bei den zuständigen Stellen zu prüfen.
Auf Inlandsflügen spricht nichts dagegen, solange du insgesamt unter der 25-Gramm-Grenze bleibst – im Handgepäck ebenso wie im aufgegebenen Koffer. Zu Nachfragen an der Sicherheitskontrolle kann es trotzdem kommen. Sobald es ins Ausland geht, ist damit Schluss.
In Deutschland und häufig auch im übrigen EU-Raum ist das kein Problem, solange der THC-Anteil unter 0,2 Prozent liegt und klar erkennbar ist, dass es sich um ein CBD-Produkt handelt. Den Ausschlag geben aber die Einreiseregeln des Ziellandes – einzelne Staaten untersagen auch CBD. Sicherer ist es, das Produkt in der Originalverpackung mitzunehmen und einen Beleg über den THC-Gehalt dabeizuhaben.
Im Ausland gilt der Besitz schnell als illegal. Ohne die passenden Dokumente reicht die Bandbreite möglicher Folgen von der Sicherstellung der Medikamente über Bußgelder bis hin zu Festnahme und Eintrag ins Strafregister – und selbst die Klärung eines Missverständnisses kann langwierig sein. Deshalb: immer die Original-Dokumente mitführen.
Am besten einige Wochen vor der Reise. Die Ärztin oder der Arzt füllt die Bescheinigung aus, anschließend beglaubigt sie das Gesundheitsamt. Sie ist maximal 30 Tage gültig. [1][2]
[1] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle: Reisen mit Cannabisarzneimitteln. https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_artikel.html
[2] Landesärztekammer Baden-Württemberg: Reisen mit BTM/medizinischem Cannabis (08.April 2025). https://www.aerztekammer-bw.de/reisen-mit-btm-medizinischem-cannabis-e1898c038cb1e6c4
[3] Deutscher Hanfverband (DHV): Ich bin Cannabispatient und will ins Ausland verreisen. Was muss ich beachten? https://hanfverband.de/faq/ich-bin-cannabispatient-und-will-ins-ausland-verreisen-was-muss-ich-beachten
[4] Regierung von Kanada (Government of Canada): Drugs, alcohol and travel outside Canada. https://travel.gc.ca/travelling/health-safety/drugs
[5] Cannabisrael: Cannabis in Israel for Tourists: The 2026 Rules. https://cannabisrael.com/guides/cannabis-in-israel-for-tourists